Alle Schweizer Bundesbehörden

Artikel, News

Öffentliche Anhörung zur neuen Richtlinie ENSI-G23

Das ENSI legt erstmals in einer eigenen Richtlinie detaillierte Auslegungsanforderungen an andere Kernanlagen als KKW fest. Die Anhörung zum Entwurf der neuen Richtlinie ENSI-G23 dauert bis zum 30. April 2021.

Dokumente

Während die Auslegungsgrundsätze für in Betrieb stehende Kernkraftwerke (KKW) in der Richtlinie ENSI-G02 und für geologischen Tiefenlager in der Richtlinie ENSI-G03 geregelt sind, gab es für die Auslegung anderer Kernanlagen, etwa für das Hotlabor des Paul Scherrer Instituts PSI, die PSI-Anlagen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle und die Anlagen der Zwilag (Zwischenlager Würenlingen AG), bisher keine spezifischen Richtlinien. Für sie waren dieselben Grundsätze wie für in Betrieb stehende KKW anzuwenden. Somit musste im Einzelfall entschieden werden, inwiefern diese Grundsätze für die Besonderheiten und das Gefährdungspotenzial anderer Anlagen angemessen sind.

Die neue Richtlinie gilt unter anderem für die Anlagen des Zwischenlagers in Würenlingen.

Die neue Richtlinie ENSI-G23 trägt den Besonderheiten anderer Kernanlagen nun detailliert Rechnung. Mit ihr werden die Auslegungsgrundsätze, die bereits in bestehenden Richtlinien festgelegt sind, sowohl für neue als auch für in Betrieb stehende andere Kernanlagen präzisiert.

Die Anhörung zum Entwurf der Richtlinie ENSI-G23 «Auslegungsanforderungen an andere Kernanlagen als Kernkraftwerke» ist öffentlich und dauert bis zum 30. April 2021.

Aufgrund der neuen Richtlinie ENSI-G23 sind sogenannte Fremdänderungen der Richtlinie ENSI-G13 «Messmittel für ionisierende Strahlung» und der Richtlinie ENSI-B17 «Betrieb von Zwischenlagern für radioaktive Abfälle» vorgesehen. Die Anhörung zu diesen Fremdänderungen dauert ebenfalls bis zum 30. April 2021. Gegenstand der Anhörung sind lediglich die Änderungen, die aufgrund der neuen Richtlinie ENSI-G23 nötig sind.

Weitere Informationen

Themen