Alle Schweizer Bundesbehörden

Strahlenschutz in Kernanlagen

Radiologischer Arbeitsschutz

Der radiologische Arbeitsschutz beinhaltet alle Strahlenschutz- und Überwachungsmassnahmen in den Kernanlagen, die die Sicherheit des strahlenexponierten Personals gewährleisten. Im weiteren Sinne werden auch die Dekontaminationssysteme und -verfahren sowie der Einschluss und die Rückhaltung radioaktiver Stoffe durch Baustrukturen, Systeme und Komponenten berücksichtigt. Der ganzheitliche Ansatz des radiologischen Arbeitsschutzes bezieht zudem die Aspekte von Mensch, Organisation und Technik gleichermassen ein.

Emissionen

Unter Emissionen versteht man die Abgabe von radioaktiven Stoffen über die Luft oder im Wasser. Die Emissionen werden in den Bewilligungen der Kernanlagen so limitiert, dass die Grenzwerte für die Bevölkerung und die Umgebung jederzeit eingehalten werden.

Für die Emissionsüberwachung der Schweizer Kernanlagen führt das ENSI ein Programm mit Kontrollen, Inspektionen und Messungen durch.

Weitere Informationen: Abgaben radioaktiver Stoffe aus Kernkraftwerken.

Dosimetrie

Als zuständige Aufsichtsbehörde prüft das ENSI, ob die Kernanlagen bei der Strahlenexposition des Personals die gesetzlichen Limiten sowie die regulatorischen Richtwerte einhalten. Die 2018 in Kraft getretene revidierte Strahlenschutzverordnung (StSV) bildet die gesetzliche Grundlage zur Überwachung des beruflich und des nichtberuflich strahlenexponierten Personals in der Schweiz. Die Strahlenschutzverordnung wird betreffend Dosimetrie durch die Dosimetrieverordnung präzisiert. Die Richtlinie ENSI-B09 «Ermittlung und Aufzeichnung der Dosen strahlenexponierter Personen» regelt technische Details über die Form und den Umgang mit den zu meldenden Individualdosen und arbeitsspezifischen Kollektivdosen.

Die Dosimetrie erfolgt individuell mittels Personendosimeter, die anerkannte Dosimetriestellen bereitstellen. Gemäss Strahlenschutzverordnung ist das ENSI für die Anerkennung der Dosimetriestellen für die Kernanlagen zuständig. Das Tragen der Personendosimeter ist für das strahlenexponierte Personal obligatorisch. Dabei registriert das Dosimeter die ionisierende Strahlung, der eine Person ausgesetzt ist, und speichert diese. Die Dosimeter werden dann regelmässig ausgewertet (für Kernanlagen üblicherweise monatlich), womit die Dosis jeder Person ermittelt werden kann. Diese Dosis wird anschliessend im zentralen Dosisregister des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erfasst.

Weitere Informationen

News

  • Erdbebengefährdungskarte Schweiz
    Artikel, News

    Bei einem 10‘000-jährlichen Naturereignis müssen die KKW die 100-mSv-Grenze einhalten

    Kernkraftwerke in der Schweiz dürfen auch bei sehr schweren und seltenen Naturereignissen nur eine gewisse Menge an radioaktiven Stoffen an die Umwelt abgeben. Die Betreiber der Kernkraftwerke müssen nachweisen, dass sie die gesetzlichen Limiten einhalten.

  • Im Innern des Reaktorschutzgebäudes des KKW Beznau (Block 1) bei der Revision 2004.
    Artikel, News

    Containmentöffnungen sind auch bei Stromausfall schliessbar

    Ein dichtes Containment ist im Ereignisfall massgeblich, um die Umwelt vor der Freisetzung von Radioaktivität zu schützen. Alle Kernkraftwerke in der Schweiz sind in der Lage, während des Revisionsstillstands Öffnungen im Containment bei einem vollständigen Stromausfall rechtzeitig zu schliessen. Zu diesem Schluss gelangt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.

  • Artikel, News

    Normale Radioaktivitätswerte rund um die Aargauer Kernanlagen

    Die Aeroradiometrieflüge 2014 haben das erwartete Bild gezeigt: In der Umgebung der Kernkraftwerke Leibstadt, Beznau, des Paul Scherrer Instituts PSI und des Zwischenlagers in Würenlingen ZWILAG konnten keine Ablagerungen von künstlicher Radioaktivität festgestellt werden.

  • Abgaben von Radioaktivität an die Umwelt: Kernanlagen müssen Grenzwerte einhalten
    Artikel, News

    Kernanlagen müssen Grenzwerte einhalten

    Aus allen Anlagen, in denen mit radioaktiven Stoffen gearbeitet wird, erfolgen geringe Abgaben von Radioaktivität über die Abluft und das Abwasser. Diese dürfen jedoch keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI kontrolliert deshalb genau, ob zulässige Limiten eingehalten werden.

Dokumente