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Bundesrat genehmigt den Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2022 des ENSI-Rates
Der ENSI-Rat überwacht die Aufsichtstätigkeit und die Geschäftsführung des ENSI und gibt seine Beurteilung in einem jährlichen Bericht ab. Der Tätigkeits- und Geschäftsbericht des ENSI-Rates für das Jahr 2022 wurde vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 9. Juni 2023 genehmigt.
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ENSI-Rat
Der ENSI-Rat ist das strategische und interne Aufsichtsorgan des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI. Die Mitglieder werden vom Bundesrat für eine Amtsperiode von jeweils vier Jahren gewählt und verfügen insbesondere über Fachkenntnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit sowie über Managementerfahrungen.
Sie dürfen weder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben noch ein eidgenössisches oder kantonales Amt bekleiden, welche geeignet sind, ihre Unabhängigkeit zu beeinträchtigen.
Der ENSI-Rat ist bestrebt, das ENSI als Aufsichtsbehörde weiter zu stärken und engagiert sich für die ständige Verbesserung der Sicherheit. Dabei strebt er Offenheit und Transparenz an sowie den stetigen Dialog mit allen Interessensgruppen und der Öffentlichkeit.