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Organisation des ENSI

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI ist die unabhängige Aufsichtsbehörde des Bundes für die nukleare Sicherheit und Sicherung der schweizerischen Kernanlagen.

Die Organisation des ENSI ist im ENSI-Gesetz (ENSIG) geregelt.

Die Organe des ENSI sind:

  • der ENSI-Rat,
  • die Geschäftsleitung,
  • die Revisionsstelle,

Der ENSI-Rat ist das unabhängige, strategische und interne Aufsichtsorgan des ENSI. Die Mitglieder des ENSI-Rates werden vom Bundesrat gewählt und sind diesem direkt unterstellt. Der Bundesrat bestimmt auch den Präsidenten oder die Präsidentin des ENSI-Rates.

Die Geschäftsleitung ist das operative Organ und steht unter der Leitung eines Direktors oder einer Direktorin.

Die Revisionsstelle wird jeweils für die Dauer von vier Jahren vom Bundesrat gewählt. Die Amtsdauer kann einmal um weitere vier Jahre verlängert werden.

Das ENSI ist in Bereiche und Sektionen gegliedert. Das Organisationsreglement legt die Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Organisation und Geschäftsführung des ENSI fest.

Bestandteil des Organisationsreglements ist das Organigramm.


News

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    Bundesrat genehmigt den Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2024 des ENSI-Rates

    Der ENSI-Rat beurteilt die Aufsichtstätigkeit des ENSI über die Schweizer Kernanlagen als verantwortungsvoll, angemessen und von hoher Qualität.

  • Organisationsreglement ENSI 2025
    Artikel, Dokumente, News, Weitere Publikationen

    ENSI veröffentlicht revidiertes Organisationsreglement

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI publiziert sein revidiertes Organisationsreglement. Das Reglement legt im Detail die Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Organisation und Geschäftsführung des ENSI fest.

  • ENSI Verhaltenskodex
    Artikel, Dokumente, News, Weitere Publikationen

    Aktualisierter Verhaltenskodex

    Im Dezember 2012 verabschiedeten der ENSI-Rat und die Geschäftsleitung des ENSI einen Verhaltenskodex. Der Verhaltenskodex fasst die wichtigsten Grundsätze und Regeln für die für das ENSI tätigen Personen zusammen, um den guten Ruf, die Glaubwürdigkeit und das Ansehen des ENSI zu erhalten und zu stärken. Der Verhaltenskodex hat sich seit über 10 Jahren bewährt.


Hintergrundartikel

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    Verhinderung von Sabotage und Entwendung im Überblick

    Kernanlagen und Kernmaterialien vor Sabotage, gewaltsamen Einwirkungen oder Entwendung muss auf einer in die Tiefe gestaffelten Abwehr beruhen, welche bauliche, technische, organisatorische, personelle und administrative Massnahmen beinhaltet. Mit meiner Sektion überprüfen wir die in den Kernanlagen vorhandenen Massnahmen auf der Basis nationaler und internationaler Anforderungen. Zur Festlegung der Gefährdung tauschen wir Informationen mit dem Nachrichtendienst…

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    Inspektion ohne Ankündigung

    Werksinspektorin des ENSI, zuständig für das KKW Beznau. Jede Woche mache ich einen Kontrollbesuch im Kernkraftwerk, ohne Voranmeldung. Mich interessiert alles, auch die umgefallene Leiter, über die man stolpern kann. Inspektoren wissen dank Ausbildung und Erfahrung, wo sie hinschauen müssen. Wir gehen nahe ran, um kein Detail zu übersehen, wahren dabei aber die kritische Distanz…

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    Nachrüstungen im Blick

    «Kernkraftwerke werden periodisch mit moderner Technik nachgerüstet, wie hier in Beznau. Ich prüfe mit meiner Sektion in einem mehrstufigen Genehmigungsverfahren, ob elektro- bzw. leittechnische Nachrüstungen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und einwandfrei umgesetzt werden. Erst dann erteilen wir die Freigabe für den Betrieb. Wir lassen uns dabei von keiner Seite unter Druck setzen. Sicherheit geht vor.»