Radiologischer Arbeitsschutz
Der radiologische Arbeitsschutz beinhaltet alle Strahlenschutz- und Überwachungsmassnahmen in den Kernanlagen, die die Sicherheit des strahlenexponierten Personals gewährleisten. Im weiteren Sinne werden auch die Dekontaminationssysteme und -verfahren sowie der Einschluss und die Rückhaltung radioaktiver Stoffe durch Baustrukturen, Systeme und Komponenten berücksichtigt. Der ganzheitliche Ansatz des radiologischen Arbeitsschutzes bezieht zudem die Aspekte von Mensch, Organisation und Technik gleichermassen ein.
Emissionen
Unter Emissionen versteht man die Abgabe von radioaktiven Stoffen über die Luft oder im Wasser. Die Emissionen werden in den Bewilligungen der Kernanlagen so limitiert, dass die Grenzwerte für die Bevölkerung und die Umgebung jederzeit eingehalten werden.
Für die Emissionsüberwachung der Schweizer Kernanlagen führt das ENSI ein Programm mit Kontrollen, Inspektionen und Messungen durch.
Weitere Informationen: Abgaben radioaktiver Stoffe aus Kernkraftwerken.
Dosimetrie
Als zuständige Aufsichtsbehörde prüft das ENSI, ob die Kernanlagen bei der Strahlenexposition des Personals die gesetzlichen Limiten sowie die regulatorischen Richtwerte einhalten. Die 2018 in Kraft getretene revidierte Strahlenschutzverordnung (StSV) bildet die gesetzliche Grundlage zur Überwachung des beruflich und des nichtberuflich strahlenexponierten Personals in der Schweiz. Die Strahlenschutzverordnung wird betreffend Dosimetrie durch die Dosimetrieverordnung präzisiert. Die Richtlinie ENSI-B09 «Ermittlung und Aufzeichnung der Dosen strahlenexponierter Personen» regelt technische Details über die Form und den Umgang mit den zu meldenden Individualdosen und arbeitsspezifischen Kollektivdosen.
Die Dosimetrie erfolgt individuell mittels Personendosimeter, die anerkannte Dosimetriestellen bereitstellen. Gemäss Strahlenschutzverordnung ist das ENSI für die Anerkennung der Dosimetriestellen für die Kernanlagen zuständig. Das Tragen der Personendosimeter ist für das strahlenexponierte Personal obligatorisch. Dabei registriert das Dosimeter die ionisierende Strahlung, der eine Person ausgesetzt ist, und speichert diese. Die Dosimeter werden dann regelmässig ausgewertet (für Kernanlagen üblicherweise monatlich), womit die Dosis jeder Person ermittelt werden kann. Diese Dosis wird anschliessend im zentralen Dosisregister des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erfasst.
Weitere Informationen
- Dosimetrie und berufliche Strahlenexposition des BAG
- Jährliche Strahlenschutzberichte
- Richtlinie ENSI-B09