Im Ereignisfall
Im Ereignisfall haben die Betreiber von Kernanlagen folgende Aufgaben:
- Sie analysieren das Ereignis im Hinblick auf eine Gefährdung der Bevölkerung.
- Sie leiten geeignete Massnahmen zur Beherrschung des Ereignisses ein und um die Auswirkungen auf das Personal und die Bevölkerung zu begrenzen.
- Sie orientieren zeitgerecht:
- das ENSI und die NAZ und, bei
- bei schnellen Störfällen und bei Erreichen der Warn- und Alarmierungskriterien zusätzlich die zuständigen kantonalen Stellen.
- Sie bestimmen zeitgerecht den Quellterm und übermitteln diesen an das ENSI. Als Quellterm gelten die Menge und Art der freigesetzten Radionuklide sowie der zeitliche Verlauf der Freisetzung.
Die Aufgaben des ENSI im Ereignisfall (im Notfall)
Das ENSI nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Es orientiert die NAZ unverzüglich über Ereignisse in schweizerischen Kernanlagen.
- Es beurteilt die Zweckmässigkeit der vom Kernanlagenbetreiber getroffenen Massnahmen und überprüft deren Umsetzung.
- Es erstellt Prognosen darüber, wie sich der Störfall in der Anlage entwickelt, wie sich die Radioaktivität in der Umgebung ausbreiten und welche Konsequenzen dies haben könnte.
- Es berät das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) und den Bundesstab Bevölkerungsschutz (BSTB) bei der Anordnung von Schutzmassnahmen für die Bevölkerung.
Es stuft das Ereignis auf der internationalen Bewertungsskala (INES) der IAEA ein.