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Aktualisierte Gefährdungsannahmen für Erdbeben erfordern neuen Sicherheitsnachweis der Schweizer Kernkraftwerke
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat unter Berücksichtigung der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse neue Vorgaben für die Erdbebengefährdung der Schweizer Kernkraftwerke festgelegt. In drei Schritten müssen die Kraftwerksbetreiber bis Ende 2020 erneut nachweisen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen starken Erdbeben standhalten. Den letzten Erdbebennachweis mussten die Kraftwerksbetreiber nach dem Reaktorunfall in Fukushima 2011 erbringen.
Erdbeben, Kernanlagen, PEGASOS
PEGASOS
Obwohl die Kernkraftwerke zu den erdbebensichersten Gebäuden der Schweiz gehören, haben Erdbeben den grössten Anteil am Risiko eines Kernkraftwerks. Die Anlagen in der Schweiz müssen deshalb Erdbeben beherrschen, die sich einmal in 10‘000 Jahren ereignen können.
Im Rahmen von PEGASOS und dem PEGASOS Refinement Project haben die Betreiber die Erdbebengefährdung ermittelt. Vorgegangen wurde gemäss dem SSHAC Level 4, welches die höchste und damit anspruchsvollste Stufe eines international anerkannten Vorgehens ist.
Zudem hat das ENSI kurz nach dem Reaktorunfall in Fukushima verlangt, dass die Kernkraftwerke nachweisen, ob sie ein 10‘000-jährliches Erdbeben beherrschen. Der Nachweis wurde 2012 von allen Anlagen erbracht.
2016 hat das ENSI unter Berücksichtigung der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse neue Vorgaben für die Erdbebengefährdung festgelegt. In drei Schritten müssen die Betreiber bis Ende 2020 erneut nachweisen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen starken Erdbeben standhalten.