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Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI ist die Aufsichtsbehörde für die nukleare Sicherheit und Sicherung der Kernanlagen in der Schweiz

Es stützt sich auf verschiedene rechtliche Grundlagen, insbesondere auf das Kernenergie- und das Strahlenschutzgesetz. In seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde oder gestützt auf einen Auftrag in einer Verordnung erlässt es Richtlinien. Richtlinien sind Vollzugshilfen, die rechtliche Anforderungen konkretisieren und eine einheitliche Vollzugspraxis erleichtern. Mittels Verfügungen und Freigaben kann das ENSI Massnahmen anordnen.


News

  • Artikel, News, Richtlinien in Kraft

    ENSI publiziert neue Brandschutz-Richtlinie

    Das ENSI hat die Richtlinie ENSI-G18 veröffentlicht. Sie ersetzt die Richtlinie HSK-R-50. Damit regelt das ENSI die Anforderungen an den Brandschutz in Kernanlagen neu.

  • Artikel, News

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Verfügung des ENSI zur Verbesserung des radiologischen Arbeitsschutzes im KKW Mühleberg ist rechtens

    Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Beschwerde der BKW Energie AG ab: Das ENSI hat Ende 2022 im KKW Mühleberg die Nachrüstung einer Nassdekontaminationszelle nach dem Stand der Technik gefordert. Die entsprechende Verfügung des ENSI war von der BKW beim Bundesverwaltungsgericht angefochten worden.

  • Artikel, News

    Öffentliche Anhörung zur Neuausgabe der Richtlinie ENSI-B11

    Die bisherige Richtlinie ENSI-B11 «Notfallübungen» soll durch eine Neuausgabe abgelöst werden. Das ENSI hat die öffentliche Anhörung zum Entwurf eröffnet. Die Anhörung dauert bis zum 04. Oktober 2024.


Hintergrundartikel

  • Artikel, Hintergrundartikel

    Gesetzgebung für den Strahlenschutz in der Schweiz

    Strahlenschutzgesetz und Verordnungen

Richtlinien

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