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Recht und Regelwerk

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Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI ist die Aufsichtsbehörde für die nukleare Sicherheit und Sicherung der Kernanlagen in der Schweiz

Es stützt sich auf verschiedene rechtliche Grundlagen, insbesondere auf das Kernenergie- und das Strahlenschutzgesetz. In seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde oder gestützt auf einen Auftrag in einer Verordnung erlässt es Richtlinien. Richtlinien sind Vollzugshilfen, die rechtliche Anforderungen konkretisieren und eine einheitliche Vollzugspraxis erleichtern. Mittels Verfügungen und Freigaben kann das ENSI Massnahmen anordnen.


News

  • Symbolbild Cyber Security
    Artikel, News

    64. Sitzung des Technischen Forums Sicherheit: Diskussion zum Schutz vor digitalen Risiken

    Wie können Cyberrisiken für Mitarbeitende, Systeme und sensible Daten zukünftiger geologischer Tiefenlager reduziert werden, insbesondere im Zeitalter KI-gestützter Bedrohungen? Diese Frage stand im Zentrum der 64. Sitzung des Technischen Forums Sicherheit (TFS), das am 11. Juni 2026 in Brugg stattfand.

  • Bild mit Dokumenten
    Artikel, News

    Öffentliche Anhörung zur Neuausgabe der Richtlinie ENSI-A04

    Das ENSI hat einen Entwurf zur Neuausgabe der Richtlinie ENSI-A04 «Gesuchsunterlagen für freigabepflichtige Änderungen an Kernanlagen» erstellt. Die Neuausgabe wird die Ausgabe vom Juli 2008 ablösen. Die öffentliche Anhörung dauert bis zum 1. September 2026.

  • Richtlinie ENSI-B11 Ausgabe 2025
    Artikel, Dokumente, News, Richtlinien in Kraft

    ENSI publiziert Neuausgabe der Richtlinie ENSI-B11 «Notfallübungen»

    Die Richtlinie ENSI-B11 regelt die Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Notfallübungen. Zusätzlich definiert sie die Abwicklung der im Rahmen des radiologischen Notfallschutzes in der Umgebung der Kernanlagen durchzuführenden Gesamtnotfallübungen unter der Leitung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) für die gemäss Notfallschutzverordnung zur Teilnahme verpflichteten Kernkraftwerke.


Hintergrundartikel

  • Artikel, Hintergrundartikel

    Die Unabhängigkeit des ENSI ist mehrfach gesichert

    Aufsichtsbehörden über die nukleare Sicherheit müssen unabhängig sein. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI erfüllt diese Anforderung und stützt sich dabei auf internationale, nationale und interne Vorgaben.

  • Artikel, Hintergrundartikel

    Gesetzgebung für den Strahlenschutz in der Schweiz

    Strahlenschutzgesetz und Verordnungen

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