Diese Richtlinie gilt für alle Kernanlagen und regelt Art, Inhalt, Darstellung und Anzahl der Gesuchsunterlagen für freigabepflichtige Änderungen an Kernanlagen gemäss Art. 40 der Kernenergieverordnung. Sie präzisiert ferner die Freigabepflicht bei Änderungen und legt das Freigabeverfahren fest.
Die öffentliche Anhörung zum Entwurf dauert bis zum 1. September 2026.