-
Artikel, News
Der stillgelegte Basler Forschungsreaktor untersteht nicht mehr der Aufsicht des ENSI
Der Aufsichtsbereich des ENSI umfasst eine Kernanlage weniger: Das UVEK hat den ehemaligen Forschungsreaktor der Universität Basel aus der Aufsicht des Bundes entlassen. Damit ist das erste Stilllegungsprojekt in der Schweiz unter der aktuellen Kernenergiegesetzgebung abgeschlossen. Einzig die Dokumentation über Betrieb und Stilllegung muss dem ENSI noch übergeben werden.
Forschung, Forschungsreaktoren, Stilllegung
Stilllegung
Die Stilllegung einer Kernanlage umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit die Anlage bzw. der Standort für andere Zwecke verwendet werden kann, die Anlage keine radiologische Gefahrenquelle mehr darstellt und nicht mehr der Kernenergiegesetzgebung untersteht.
Der Betreiber einer Kernanlage erstellt zunächst ein Stilllegungsprojekt. Das ENSI verfasst dazu ein sicherheitstechnisches Gutachten zu Handen des UVEK. Dieses erlässt die Stilllegungsverfügung.
Die aufsichtliche Tätigkeit des ENSI umfasst unter anderem die Freigabe der Rückbauphasen und Inspektionen.
Derzeit laufen folgende Stilllegungsprojekte:
Die folgenden Kernanlagen sind bereits stillgelegt: