In der Stellungnahme „Forderungen des ENSI für den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Mühleberg bis zur endgültigen Ausserbetriebnahme (EABN) im Jahr 2019“ hält das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) das Ergebnis seiner Überprüfung des aktuellen Standes der Erfüllung der Forderungen fest, die es mit Verfügung vom 14. November 2013 gestellt hat. Das ENSI kommt zusammenfassend zum Schluss, dass alle Forderungen mit Fälligkeit vor Ende 2014 (d.h. vor dem Stichdatum für die Erstellung der ENSI-Stellungnahme) erfüllt sind.
Soweit die Forderungen die Unterbreitung von Vorschlägen für Verbesserungsmassnahmen betrafen, bestätigt das ENSI, dass mit den vorgeschlagenen Massnahmen eine unter Berücksichtigung der verbleibenden Betriebsdauer ausreichende Verbesserung der Sicherheit erzielt wird. Für die Vervollständigung der eingeleiteten oder geplanten Massnahmen formuliert das ENSI schliesslich zehn so genannte EABN2019-Forderungen.
Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) geht in der vorliegenden Stellungnahme auf die aus ihrer Sicht für die Erhöhung der Sicherheit im Vordergrund stehenden Massnahmen sowie einige ausgewählte Punkte ein.
Insgesamt teilt sie die Beurteilung des ENSI, wonach die teilweise bereits umgesetzten und die geplanten bzw. geforderten Massnahmen die im Kernkraftwerk Mühleberg getroffene Vorsorge weiter verbessern, und unterstützt die zehn EABN2019-Forderungen des ENSI. Die vorgesehenen Massnahmen beinhalten insbesondere auch eine zusätzliche Brennelementbecken-Notfallkühlung sowie ein aktualisiertes Instandhaltungskonzept für den Kernmantel.