Gerichtsentscheide

Hier finden Sie Informationen zu Gerichtsentscheiden zu den Kernkraftwerken in der Schweiz.
Hier finden Sie Informationen zu Gerichtsentscheiden zu den Kernkraftwerken in der Schweiz.
Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Beschwerde der BKW Energie AG ab: Das ENSI hat Ende 2022 im KKW Mühleberg die Nachrüstung einer Nassdekontaminationszelle nach dem Stand der Technik gefordert. Die entsprechende Verfügung des ENSI war von der BKW beim Bundesverwaltungsgericht angefochten worden.
Das Bundesverwaltungsgericht hiess eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des ENSI gut, den Zugang zu amtlichen Dokumenten aufgrund der Güterkontrollgesetzgebung pauschal zu verweigern. Das ENSI hat die Sache erneut zu beurteilen und einen differenzierten Zugang zu Teilen der Dokumente zu prüfen.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von mehreren Privatpersonen im Zusammenhang mit dem Erdbebensicherheitsnachweis für das Kernkraftwerk Beznau im Hauptpunkt abgewiesen. Das ENSI nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis. Aufgrund des Bundesgerichtsurteils muss das ENSI keine neuen Erdbebennachweise vom Kernkraftwerk Beznau verlangen, weil es diese bereits im Jahr 2016 gefordert hat.
Das ENSI hat die Erdbebensicherheit des Kernkraftwerks Beznau gemäss den rechtlichen Vorgaben beurteilt. Das Bundesverwaltungsgericht weist in diesem Zusammenhang eine Beschwerde von 15 Privatpersonen ab.
Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde von zwei Anwohnern des Kernkraftwerks Mühleberg eingetreten. Diese wollten damit die rechtliche Grundsatzfrage klären, ob mobile Ausrüstung unter bestimmten Umständen zur Beherrschung von Auslegungsstörfällen kreditiert werden darf. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI wird nun eine neue Verfügung erlassen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat einer Beschwerde von zwei Anwohnern des Kernkraftwerks Mühleberg teilweise Recht gegeben, den Hauptbeschwerdepunkt aber abgewiesen: Mobile Ausrüstung darf unter bestimmten Umständen zur Beherrschung von Auslegungsstörfällen kreditiert werden. Es hat jedoch die Verfügung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI aufgehoben und verlangt zusätzliche Informationen. Das ENSI wird das Urteil nun prüfen.