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Erdbeben

Ein Erdbeben gehört zu einem der Naturereignisse, das massgeblich zum Gesamtrisiko der Kernkraftwerke beiträgt. Die Anlagen in der Schweiz müssen Erdbeben beherrschen, die sich einmal in 10‘000 Jahren ereignen können.

Im Rahmen von PEGASOS und dem PEGASOS Refinement Project haben die Betreiber die Erdbebengefährdung ermittelt. Vorgegangen wurde gemäss dem SSHAC Level 4, welches die höchste und damit anspruchsvollste Stufe eines international anerkannten Vorgehens ist.

Zudem hat das ENSI kurz nach dem Reaktorunfall in Fukushima verlangt, dass die Kernkraftwerke nachweisen, ob sie ein 10‘000-jährliches Erdbeben beherrschen. Der Nachweis wurde 2012 von allen Anlagen erbracht.

2016 hat das ENSI neue Vorgaben für die Erdbebengefährdung der Schweizer KKW festgelegt. In drei Schritten müssen die Kraftwerksbetreiber bis Ende 2020 erneut nachweisen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen starken Erdbeben standhalten.

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    Die Kernkraftwerke Leibstadt und Beznau haben aufgezeigt, dass sie ihre Reaktoren bei bzw. nach einem sehr schweren Erdbeben in einen sicheren und stabilen Zustand überführen können. Die einzuhaltenden Dosiswerte von einem bzw. 100 Millisievert werden bei Erdbeben, die nur alle 1’000 bzw. 10’000 Jahre zu erwarten sind, nicht überschritten.

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    13. Juli 2012 Hintergrundartikel, Artikel, Erdbeben, Strahlenschutz, Abgaben Drucken Beim Schutz von Kernkraftwerken geht es in erster Linie darum, die radiologischen Auswirkungen für Mensch und Umwelt auch im Notfall tief zu halten. Entsprechend hat der Gesetzgeber Grenzwerte für die Freisetzung von Radioaktivität festgelegt. Die Betreiber müssen bei ihren Sicherheitsnachweisen belegen, dass sie diese einhalten.

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