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Alle Schweizer Kernkraftwerke erfüllen die aktualisierten Erdbebensicherheits-Standards
Die Kraftwerksbetreiber haben zum zweiten Mal nach dem Unfall von Fukushima im Jahr 2011 nachgewiesen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen, starken Erdbeben standhalten. Auch wurde die Sicherheit bei einem durch ein Erdbeben ausgelösten Hochwasser überprüft. Für alle vier Kernkraftwerke konnten die Ergebnisse der Nachweise im Nachgang von Fukushima bestätigt werden.
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Erdbeben
Ein Erdbeben gehört zu einem der Naturereignisse, das massgeblich zum Gesamtrisiko der Kernkraftwerke beiträgt. Die Anlagen in der Schweiz müssen Erdbeben beherrschen, die sich einmal in 10‘000 Jahren ereignen können.
Im Rahmen von PEGASOS und dem PEGASOS Refinement Project haben die Betreiber die Erdbebengefährdung ermittelt. Vorgegangen wurde gemäss dem SSHAC Level 4, welches die höchste und damit anspruchsvollste Stufe eines international anerkannten Vorgehens ist.
Zudem hat das ENSI kurz nach dem Reaktorunfall in Fukushima verlangt, dass die Kernkraftwerke nachweisen, ob sie ein 10‘000-jährliches Erdbeben beherrschen. Der Nachweis wurde 2012 von allen Anlagen erbracht.
2016 hat das ENSI neue Vorgaben für die Erdbebengefährdung der Schweizer KKW festgelegt. In drei Schritten müssen die Kraftwerksbetreiber bis Ende 2020 erneut nachweisen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen starken Erdbeben standhalten.