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Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde zum Nachweis der Hochwassersicherheit ein
Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde von zwei Anwohnern des Kernkraftwerks Mühleberg eingetreten. Diese wollten damit die rechtliche Grundsatzfrage klären, ob mobile Ausrüstung unter bestimmten Umständen zur Beherrschung von Auslegungsstörfällen kreditiert werden darf. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI wird nun eine neue Verfügung erlassen.
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Gerichtsentscheide zum KKW Mühleberg
Die Aufsichtstätigkeit des ENSI wurde im Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 2012 bestätigt. Dieses hat die vom ENSI geforderten Massnahmen in seinem Urteil über die Anwohner-Beschwerde gegen UVEK und BKW festgehalten und die Betriebsbewilligung für die Mühleberg-Betreiberin BKW auf den 28. Juni 2013 befristet. In diesem Dossier finden Sie weitergehende Informationen zu den Forderungen an die BKW und dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts.