Gemäss Kernenergieverordnung (KEV) werden Ereignisse und Befunde in Kernanlagen wie folgt klassiert:
Schwerer Notfall (General Emergency)
Ein schwerer Notfall stellt eine ernsthafte aktuelle oder prognostizierte radiologische Gefährdung der Umgebung dar und erfordert zwingend die Vorbereitung oder die Umsetzung von Schutzmassnahmen in der Umgebung der Kernanlagen.
Anlagennotfall (Site Area Emergency)
Ein Anlagennotfall ist ein Ereignis, das sich zu einem schweren Notfall entwickeln könnte oder bereits eine ernsthafte radiologische Gefährdung auf dem Anlagenareal darstellt. Ein solcher Notfall kann zu einer prognostizierten radiologischen Gefährdung der Umgebung führen, die das Aufgebot des Notfallstabs der Kernanlage und externer Notfallorganisationen erfordert.
Bereitschaft (Alert)
Bereitschaft ist ein Ereignis, das zu einer bedeutenden Abnahme im Schutzgrad für das Betriebspersonal führt, oder das sich zu einem Anlagennotfall oder schweren Notfall entwickeln könnte. Je nach Ereignis ist auch das Aufgebot des Notfallstabs oder von Teilstäben der Kernanlage erforderlich.