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Verfügungen

Als Verfügung gilt eine Anordnung einer Behörde im Einzelfall, die sich auf öffentliches Recht stützt. Sie ist ein einseitiger Hoheitsakt. Mit einer Verfügung werden insbesondere Rechte und Pflichten begründet, geändert oder aufgehoben.

Für Änderungen, die nicht wesentlich insbesondere von der Bau- und Betriebsbewilligung oder der Stilllegungsverfügung abweichen, jedoch einen Einfluss auf die nukleare Sicherheit oder Sicherung haben können, braucht der Inhaber eine Freigabe des ENSI. Freigaben sind ebenfalls Verfügungen.

Wird innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung einer Verfügung keine Beschwerde eingereicht, erwächst sie in Rechtskraft, d. h. sie ist verbindlich.

Das ENSI hat beispielsweise folgende Verfügungen erlassen:

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