Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat unter Berücksichtigung der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse neue Vorgaben für die Erdbebengefährdung der Schweizer Kernkraftwerke festgelegt. In drei Schritten müssen die Kraftwerksbetreiber bis Ende 2020 erneut nachweisen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen starken Erdbeben standhalten. Letztmals mussten sie diesen Nachweis nach dem Reaktorunfall in Fukushima 2011 erbringen. Obwohl die Kernkraftwerke zu den erdbebensichersten Gebäuden der Schweiz gehören, haben Erdbeben den grössten Anteil am Risiko eines Kernkraftwerks. „Darum legen wir grossen Wert darauf, dass die umfangreichen Erdbebennachweise der Kernkraftwerk-Betreiber regelmässig aktualisiert werden und dabei den jeweils aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen – insbesondere wenn diese im Vergleich zu früher strenger geworden sind“, betont Hans Wanner.
ENSI-Hybridmodell: Hazard Figures
Obwohl die Kernkraftwerke zu den erdbebensichersten Gebäuden der Schweiz gehören, haben Erdbeben den grössten Anteil am Risiko eines Kernkraftwerks. „Darum legen wir grossen Wert darauf, dass die umfangreichen Erdbebennachweise der Kernkraftwerk-Betreiber regelmässig aktualisiert werden und dabei den jeweils aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen – insbesondere wenn diese im Vergleich zu früher strenger geworden sind“, betont Hans […]