Organisation des ENSI
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI ist die unabhängige Aufsichtsbehörde des Bundes für die nukleare Sicherheit und Sicherung der schweizerischen Kernanlagen.
Die Organisation des ENSI ist im ENSI-Gesetz (ENSIG) geregelt.
Die Organe des ENSI sind:
- der ENSI-Rat,
- die Geschäftsleitung,
- die Revisionsstelle,
Der ENSI-Rat ist das unabhängige, strategische und interne Aufsichtsorgan des ENSI. Die Mitglieder des ENSI-Rates werden vom Bundesrat gewählt und sind diesem direkt unterstellt. Der Bundesrat bestimmt auch den Präsidenten oder die Präsidentin des ENSI-Rates.
Die Geschäftsleitung ist das operative Organ und steht unter der Leitung eines Direktors oder einer Direktorin.
Die Revisionsstelle wird jeweils für die Dauer von vier Jahren vom Bundesrat gewählt. Die Amtsdauer kann einmal um weitere vier Jahre verlängert werden.
Das ENSI ist in Bereiche und Sektionen gegliedert. Das Organisationsreglement legt die Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Organisation und Geschäftsführung des ENSI fest.
Bestandteil des Organisationsreglements ist das Organigramm.