Der aktualisierte Verhaltenskodex orientiert sich grösstenteils am Verhaltenskodex vom Dezember 2012, erhielt aber inhaltliche Ergänzungen. Explizit wird die Möglichkeit festgehalten, bei internem tatsächlichen oder mutmasslichen Fehlverhalten («Non-Compliance») auch anonym und geschützt eine Meldung auf einer Hinweisgeberplattform («Whistleblowing») zuhanden der Compliance-Beauftragten zu hinterlegen (vgl. Art. 16 Verhaltenskodex).
Der aktualisierte Verhaltenskodex ersetzt den Verhaltenskodex vom Dezember 2012 und gilt ab 1. Januar 2025.