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ENSI publiziert neue Richtlinie ENSI-G23 und aktualisiert Richtlinie ENSI-G05
Das ENSI regelt in der neuen Richtlinie ENSI-G23 die Auslegungsanforderungen spezifisch für andere Kernanlagen als Kernkraftwerke und geologische Tiefenlager. Zudem veröffentlicht das ENSI eine Neuausgabe der Richtlinie ENSI-G05 zu Behältern für die Zwischenlagerung.
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Zwischenlagerung
Jedes Kernkraftwerk verfügt über Anlagen zur Konditionierung und Zwischenlagerung der aus dem Betrieb anfallenden radioaktiven Abfälle. Auf dem Areal des Kernkraftwerks Beznau steht zudem das Zwischenlager ZWIBEZ.
Das Paul Scherrer Institut (PSI) verfügt über Anlagen zur Behandlung seiner eigenen und der angelieferten radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung. Diese Abfälle werden im Bundeszwischenlager auf dem PSI-Areal zwischengelagert.
Neben dem Areal des PSI befindet sich das Zentrale Zwischenlager der Zwischenlager Würenlingen AG (ZWILAG), das auch Abfallbehandlungsanlagen umfasst. Es umfasst mehrere Zwischenlagergebäude für alle Arten von radioaktiven Abfällen und für abgebrannte Brennelemente, eine Konditionierungsanlage sowie eine Verbrennungs- und Schmelzanlage.