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Sachplan Geologische Tiefenlager, Etappe 2

Auswahl von mindestens zwei Standorten

Zu einem geologischen Tiefenlager gehören auch Oberflächenanlagen. Die Oberflächenanlagen können innerhalb des sogenannten Planungsperimeters, d.h. bis zu einem Abstand von fünf Kilometern um die in Etappe 1 genehmigten Vorschläge geologischer Standortgebiete platziert werden. Zu Beginn der Etappe 2 legte die Nagra potenzielle Standortvorschläge für diese Oberflächenanlagen vor (NTB 11-01). Gegenwärtig erarbeitet sie in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Regionen Pläne für die genaue Lage und Ausgestaltung der Oberflächenanlagen (Regionale Partizipation).

Ausgehend von den geologischen Standortgebieten der Etappe 1 haben die Entsorgungspflichtigen potenzielle Standorte für die unterirdischen Lagerbereiche und die Oberflächenanlagen unter Berücksichtigung von Sicherheit und technischer Machbarkeit sowie raumplanerischen und sozioökonomischen Aspekten zu identifizieren und zu bewerten.

Von diesen Standorten schlagen sie mindestens je zwei Standorte für das HAA- und das SMA-Lager zur Aufnahme in den Sachplan als Zwischenergebnis vor. Die Entsorgungspflichtigen ergänzen dazu die in Etappe 1 vorgenommene kriterienbezogene Bewertung von Sicherheit und technischer Machbarkeit durch quantitative provisorische Sicherheitsanalysen gemäss den Vorgaben des ENSI (ENSI 33/075). Bereits vorher klärte die Nagra mit dem ENSI ab, welche ergänzenden Untersuchungen notwendig sind (NTB 10-01), um provisorische Sicherheitsanalysen und einen sicherheitstechnischen Vergleich zu erlauben. Das ENSI kam zum Schluss (ENSI 33/115), dass die verfügbaren geologischen Informationen zusammen mit den von der Nagra vorgeschlagenen zusätzlichen Untersuchungen und den vom ENSI geforderten Ergänzungen dafür ausreichen.

Auf Grundlage der Vorschläge der Nagra, der Überprüfungen durch die Bundesbehörden sowie der Vernehmlassung entschied der Bundesrat mit dem Abschluss von Etappe 2 im November 2018 Folgendes:

  • In Etappe 3 des Standortauswahlverfahrens werden für SMA sowie für HAA die geologischen Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern, Zürich Nordost vertieft untersucht.
  • Die Standortgebiete Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg bleiben Reserveoptionen.
  • Die Nagra muss die Vor- und Nachteile eines Kombilagers für SMA und HAA im gleichen Standortgebiet im Vergleich zu Lagern in separaten Standortgebieten prüfen und darlegen.
  • Als Standortareale für eine Oberflächenanlage (für SMA-, HAA- und Kombi-Lager) werden JO-3+ (Jura Ost, Gemeinde Villigen), NL-2 und NL-6 (Nördlich Lägern, Gemeinden Weiach bzw. Stadel) sowie ZNO-6b (Zürich Nordost, Gemeinden Marthalen und Rheinau) festgelegt.

Das prüft das ENSI

Das ENSI, unterstützt von der Expertengruppe Geologische Tiefenlagerung EGT, überprüft und beurteilt die von den Entsorgungspflichtigen getroffene Auswahl aus sicherheitstechnischer Sicht. Die Resultate der provisorischen Sicherheitsanalysen werden anhand der Sicherheitsanforderungen der Richtlinie ENSI-G03 und der Anhänge I und III (Konzeptteil Sachplan) bewertet. Sie prüft auch für jeden Standort, ob die vorhandenen Kenntnisse und allfälligen Ungewissheiten die Durchführung einer provisorischen Sicherheitsanalyse erlauben. Die verwendeten geologischen Daten (z.B. Wirtgesteinsausdehnung, hydraulische Durchlässigkeit, erwartete hydraulische Gradienten, Geochemie) müssen die Situation am Standort adäquat wiedergeben und die vorhandenen Ungewissheiten berücksichtigen. Das Ergebnis der Überprüfung hält das ENSI in einem Gutachten fest. Die Kommission Nukleare Sicherheit KNS verfasst eine Stellungnahme zum Gutachten des ENSI. Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE beurteilt die raumplanerischen Aspekte und das Bundesamt für Umwelt BAFU die Umweltaspekte.

Ermittlung des in der Vergleichsmethode verwendeten charakteristischen Dosisintervalls für einen Tiefenlagerstandort. Quelle: siehe Konzeptteil BFE S. 72
Ermittlung des in der Vergleichsmethode verwendeten charakteristischen Dosisintervalls für einen Tiefenlagerstandort. Quelle: Konzeptteil BFE S. 72

Dokumente des ENSI zu Etappe 2

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