In der Schweiz fallen radioaktive Abfälle an. Diese stammen aus der Stromproduktion und der Verwendung von radioaktivem Material in Medizin, Industrie und Forschung. Gemäss schweizerischer Kernenergiegesetzgebung müssen diese Abfälle in der Schweiz in einem geologischen Tiefenlager entsorgt werden. Die Entsorgung ist Aufgabe der Abfallproduzenten. Für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung ist der Bund zuständig, für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus der Stromproduktion sind es die Betreiber der Kernkraftwerke. Zur Entsorgung der Abfälle haben die Kernkraftwerksbetreiber gemeinsam mit dem Bund die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) gegründet. Die Nagra erarbeitet die technisch-wissenschaftlichen Grundlagen für die Entsorgung, schlägt Standortgebiete für ein Tiefenlager vor, führt Untersuchungen zur Charakterisierung der Standortgebiete durch und bereitet Bau und Betrieb der Anlagen vor. Als unabhängige Aufsichtsbehörde überprüft das ENSI, ob die Nagra die gesetzlichen Vorschriften einhält und den internationalen Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigt.
Im Jahr 2008 hat der Bundesrat den «Sachplan geologische Tiefenlager» verabschiedet. Der Sachplan legt das Verfahren fest, wie in der Schweiz Standorte für geologische Tiefenlager radioaktiver Abfälle ausgewählt werden. Sachpläne sind ein Mittel der Raumplanung und organisieren die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Sie sollen eine transparente und faire Standortwahl ermöglichen.
Das Sachplanverfahren besteht aus drei Etappen: In der Etappe 1 hat die Nagra geologisch geeignete Standortgebiete vorgeschlagen. Die Etappe 2 startete im Jahr 2011 und befasste sich mit der Einengung auf mindestens zwei Standortgebiete für geologische Tiefenlager für schwach- und mittelradioaktive sowie für hochradioaktive Abfälle. Die Nagra schlug vor, die Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost in Etappe 3 vertieft zu untersuchen. Das ENSI überprüfte den Vorschlag und kam zum Schluss, dass auch das Standortgebiet Nördlich Lägern weiter zu untersuchen sei. Im November 2018 beendete der Bundesrat die Etappe 2 und stützte die Beurteilung des ENSI. Die drei Standortgebiete Jura Ost, Zürich Nordost und Nördlich Lägern wurden von der Nagra weiter untersucht. Im September 2022 hat die Nagra angekündigt, dass sie ein geologisches Tiefenlager sowohl für schwach- und mittelradioaktive als auch für hochradioaktive Abfälle im Standortgebiet Nördlich Lägern bei Stadel (Kanton Zürich) erstellen will.
Am 19. November 2024 reichte die Nagra beim Bundesamt für Energie (BFE) die Rahmenbewilligungsgesuche für ein Tiefenlager sowie für eine Verpackungsanlage ein. Das Tiefenlager soll im Standortgebiet Nördlich Lägern realisiert werden, die Verpackungsanlage am Standort des Zentralen Zwischenlagers für radioaktive Abfälle in Würenlingen.
Artikel aktualisiert am 19. November 2024.