Die Medienmitteilung des Bundesamts für Energie BFE im Wortlaut:
Bern, 19.11.2024 – Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat beim Bundesamt für Energie (BFE) die Rahmenbewilligungsgesuche für das geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle und die Brennelementverpackungsanlage eingereicht. Wie im September 2022 angekündigt, will die Nagra das geologische Tiefenlager im Standortgebiet Nördlich Lägern (Kanton Zürich) und die Brennelementverpackungsanlage am Standort des bestehenden zentralen Zwischenlagers in Würenlingen (Kanton Aargau) erstellen. Bis Frühling 2025 überprüfen die zuständigen Stellen des Bundes, ob alle gesetzlich geforderten Unterlagen eingereicht wurden. Erst wenn diese vollständig sind, werden die Rahmenbewilligungsgesuche veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die eingehende inhaltliche Prüfung der Gesuche durch die Behörden.
Das Tiefenlager und die Verpackungsanlage sollen an unterschiedlichen Standorten gebaut werden. Es braucht deshalb je ein Rahmenbewilligungsgesuch für das geologische Tiefenlager im Standortgebiet Nördlich Lägern und die Verpackungsanlage in Würenlingen. Das beantragte Lager mit der Oberflächenanlage im Haberstal in der Gemeinde Stadel (ZH) ist als Kombilager vorgesehen, dient also sowohl zur Entsorgung der hoch- als auch der schwach- und mittelaktiven Abfälle.
Inhalte der Rahmenbewilligungsgesuche
Die Rahmenbewilligungsgesuche bestehen aus dem Sicherheits- und dem Sicherungsbericht sowie einem Bericht zur Begründung der Standortwahl. Weitere Unterlagen sind der Umweltverträglichkeitsbericht sowie der Bericht über die Abstimmung mit der Raumplanung. Mit den Gesuchen beantragt die Nagra die Standorte (die Grösse und Lage der wichtigsten Bauten) sowie die maximal zulässige Strahlenexposition für Personen in der Umgebung. Beim Tiefenlager müssen zusätzlich die maximale Lagerkapazität, Eignungskriterien sowie der vorläufige Schutzbereich um das Lager im Untergrund festgelegt werden. Hinzu kommen das Konzept für die Beobachtungsphase und den Verschluss. In den Gesuchen hat die Nagra die entsprechenden Anträge gestellt.
Sachplan geologische Tiefenlager
2008 hat in der Schweiz die neue Suche nach Standorten für geologische Tiefenlager begonnen. Grundlage dafür ist der «Sachplan geologische Tiefenlager» (SGT), der das Vorgehen und die Aufgaben bei der Standortsuche festlegt. Das Verfahren (siehe Kasten) wird vom Bundesamt für Energie (BFE) geleitet. Eng eingebunden sind die Kantone und im Rahmen der regionalen Partizipation die betroffenen Gemeinden, die Bevölkerung, Organisationen und das benachbarte Deutschland. Die Verantwortung für die geologischen Untersuchungen während der Standortsuche sowie für die Planung und Realisierung des Tiefenlagers liegt bei der Nagra. Die sicherheitstechnischen Vorgaben werden vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) definiert, das als Aufsichtsbehörde auch die Arbeiten der Nagra überprüft.
Nächste Schritte im Rahmenbewilligungsverfahren
Bis Frühling 2025 überprüfen die zuständigen Stellen des Bundes, ob alle gesetzlich geforderten Unterlagen eingereicht wurden. Erst wenn diese vollständig sind, werden die Rahmenbewilligungsgesuche veröffentlicht. Anschliessend beginnt die inhaltliche Prüfung der Gesuche durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS). Diese Überprüfung wird voraussichtlich bis 2027 abgeschlossen sein. Danach nehmen die Fachstellen des Bundes und die Kantone Stellung zu den Gesuchen und Gutachten. Die betroffenen Regionen werden sich zur Standortsuche äussern und eine Stellungnahme abgeben. Deutschland ist in den Mitwirkungsprozess ebenfalls einbezogen.
Die Rahmenbewilligungsgesuche sowie die Stellungnahmen bzw. Gutachten der Kantone und Bundesbehörden werden anschliessend öffentlich aufgelegt, so dass alle Interessierten sich äussern können. Basierend auf der behördlichen Überprüfung sowie insbesondere der Stellungnahmen der betroffenen Bundesstellen und der Kantone wird das BFE die Rahmenbewilligungen erstellen. Die für den Sachplan geologische Tiefenlager relevanten Ergebnisse der beiden Rahmenbewilligungsgesuche werden im Entwurf des Ergebnisberichts zu Etappe 3 abgebildet und die aktualisierten Objektblätter werden den Standortkantonen zur Anhörung geschickt.
Gegen Ende des Jahrzehnts werden die beiden Rahmenbewilligungen und der Ergebnisbericht mit den aktualisierten Objektblättern der dritten und letzten Etappe der Standortsuche dem Bundesrat gleichzeitig zur Genehmigung unterbreitet. Die Rahmenbewilligungen müssen danach von der Bundesversammlung genehmigt werden. Gegen den Beschluss der Bundesversammlung kann ein fakultatives Referendum ergriffen werden.
Kontakt/Rückfragen:
Marianne Zünd, Leiterin Medien + Politik BFE,