Der sicherheitstechnische Zustand der Kernkraftwerke (KKW) Beznau und Leibstadt war gut. Angesichts der noch offenen Bewertung der Befunde am Speisewassersystem und des verlängerten Stillstands verzichtet das ENSI für das KKW Gösgen auf eine zusammenfassende Beurteilung.
Im Jahr 2025 verzeichneten die Schweizer Kernanlagen 43 meldepflichtige Vorkommnisse, die für die nukleare Sicherheit relevant waren. Im Vorjahr waren es deren 36. Die Vorkommnisse verteilen sich wie folgt auf die Kernanlagen:
- 8 Vorkommnisse im KKW Beznau 1
- 5 Vorkommnisse im KKW Beznau 2
- 18 Vorkommnisse im KKW Gösgen
- 6 Vorkommnisse im KKW Leibstadt
- 3 Vorkommnisse im Paul Scherrer Institut (PSI)
- 2 Vorkommnisse im Zentralen Zwischenlager Würenlingen
- 1 Vorkommnis an der École Polytechnique Fédérale de Lausanne
- kein Vorkommnis im KKW Mühleberg (in der Stilllegung)
Ein Vorkommnis auf der INES-Stufe 1
Die Abweichung bei der Beladung eines Transport- und Lagerbehälters des KKW Leibstadt hat das ENSI der Stufe 1 (Anomalie) der internationalen Ereignisskala INES zugeordnet. Alle anderen Vorkommnisse ordnete das ENSI der INES-Stufe 0 (Vorkommnis mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) zu.
Längerer Stillstand beim KKW Gösgen
Beim KKW Gösgen wurde im Berichtsjahr aufgrund neuer Berechnungsmethoden eine mögliche Auslegungsschwachstelle im Speisewassersystem entdeckt. Das KKW Gösgen musste nachweisen, dass es den Störfall «Bruch einer Speisewasserleitung» nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik beherrscht. Dies führte zu einem längeren Stillstand.
Die gegenüber dem Vorjahr höhere Zahl an meldepflichtigen Vorkommnissen im KKW Gösgen (2024: 10) ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen: Befunde im Zusammenhang mit der möglichen Auslegungsschwachstelle im Speisewassersystem, alterungsbedingte Befunde sowie betriebliche Fehler und Abweichungen. Ein weiterer Teil der Vorkommnisse betraf das Löschwassersystem der Tiefgarage des Kraftwerks.
Keine unzulässigen Abgaben
Im Berichtsjahr wurden keine unzulässigen Abgaben radioaktiver Stoffe aus den Schweizer Kernanlagen registriert. Die Abgaben lagen deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte.
Entsorgung radioaktiver Abfälle
Im Jahr 2024 reichte die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra, die Rahmenbewilligungsgesuche ein für ein geologisches Tiefenlager im Standortgebiet Nördlich Lägern und eine Brennelementverpackungsanlage in Würenlingen. Das ENSI hat im Auftrag des Bundesamts für Energie (BFE) bis Februar 2025 eine Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen durchgeführt und Nachforderungen gestellt. Im Mai 2025 reichte die Nagra das überarbeitete Gesuch für die Brennelementverpackungsanlage und im Juni dasjenige für das Tiefenlager ein. Damit begann für das ENSI die Detailprüfung der Unterlagen.









