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Alarmierung

Bei einem Notfall informieren die Behörden die Bevölkerung so schnell wie möglich. Wichtig ist der rasche Informationsfluss. Ist die Bevölkerung bei einem Notfall konkret gefährdet, so ordnet die beim Bund oder im Kanton zuständige Stelle die Alarmierung und die Verbreitung von Verhaltensanweisungen an.

Für die Alarmierung verfügt die Schweiz über ein flächendeckendes Sirenennetz.

Verhaltensempfehlungen in der Vorsorge und im Ereignisfall finden sich auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS)

Allgemeiner Alarm

Mit einem regelmässig auf- und absteigenden Ton wird der Allgemeine Alarm ausgelöst. Das Zeichen dauert bei stationären Sirenen eine Minute und wird innerhalb von fünf Minuten wiederholt. Ausgelöst wird der Allgemeine Alarm, wenn eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. Er kündigt Verhaltensanweisungen oder amtliche Mitteilungen an, die per Radio und über die Alertswiss-Kanäle verbreitet werden. Für die Bevölkerung bedeutet der Allgemeine Alarm:

  • Radio hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle informieren,
  • Anweisungen der Behörden befolgen,
  • Nachbarn informieren.

Wasseralarm

Der Wasseralarm kommt ausschliesslich in gefährdeten Gebieten unterhalb von Stauanlagen zur Anwendung. Er besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden Dauer in Abständen von je zehn Sekunden. Ertönt der Wasseralarm, so muss die Bevölkerung

  • das gefährdete Gebiet sofort verlassen,
  • örtliche Merkblätter beachten und Anweisungen der Behörden befolgen.

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