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Die KKW Leibstadt und Beznau halten seltenen und starken Erdbeben stand

Die Kernkraftwerke Leibstadt und Beznau haben aufgezeigt, dass sie ihre Reaktoren bei bzw. nach einem sehr schweren Erdbeben in einen sicheren und stabilen Zustand überführen können. Die einzuhaltenden Dosiswerte von einem bzw. 100 Millisievert werden bei Erdbeben, die nur alle 1’000 bzw. 10’000 Jahre zu erwarten sind, nicht überschritten.

KKB Beznau

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat im Jahr 2016 neue Vorgaben für die Erdbebengefährdung der Schweizer Kernkraftwerke (KKW) festgelegt. Diese neuen Vorgaben berücksichtigen die jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Das ENSI hat 2016 verfügt, dass die KKW-Betreiber in drei Schritten nachweisen müssen, dass ihre Anlagen auch äusserst seltenen und starken Erdbeben standhalten:

  • Schritt 1: Nachweis für die Erdbebensicherheit bis Ende 2018 aktualisieren
  • Schritt 2: Probabilistische Sicherheitsanalyse bis Mitte 2019 aktualisieren
  • Schritt 3: Erweiterten deterministischen Sicherheitsnachweis bis September 2020 einreichen

Letzter Schritt für die KKW Mühleberg, Leibstadt und Beznau bereits bestätigt

Das ENSI prüfte die eingereichten und aktualisierten Unterlagen im Detail. Im Jahr 2021 bestätigte das ENSI den Schritt 1 (deterministischer Nachweis für die Erdbebensicherheit in der Störfallkategorie 3) für alle KKW. Im Jahr 2022 konnte das ENSI Schritt 2 (Probabilistische Sicherheitsanalyse) für alle KKW bestätigen.

Das ENSI bestätigt den erweiterten deterministischen Sicherheitsnachweis (Schritt 3) nun für die KKW Leibstadt und Beznau. Derjenige für das KKW Mühleberg wurde bereits Mitte 2023 akzeptiert. Beim KKW Mühleberg hat das Gefährdungspotenzial seit dem Start der Stilllegungsphase 2 im September 2023 stark abgenommen, da keine Brennelemente mehr vor Ort sind. Die ENSI-Überprüfung des erweiterten Erdbebennachweises zum KKW Gösgen ist derzeit weit fortgeschritten, aber noch nicht finalisiert.

Die Prüfung der von den KKW Beznau und Leibstadt eingereichten Unterlagen hat ergeben, dass sowohl die Kernkühlung als auch die Kühlung der Brennelementlagerbecken der beiden KKW bei sehr schweren Erdbeben, wie sie alle 1’000 bzw. 10’000 Jahre zu erwarten sind, gewährleistet sind. Dies ist auch der Fall bei einer Kombination von Erdbeben und erdbebenbedingtem Hochwasser. Die nachweislich einzuhaltenden Dosiswerte von 1 bzw. 100 Millisievert würden bei einem solchen Störfall nicht überschritten.

Punktuell hat das ENSI im Rahmen seiner Prüfungen Verbesserungsbedarf festgestellt und erhebt in seinen Stellungnahmen Forderungen, welche die Gesamtergebnisse der durchgeführten Nachweise jedoch nicht grundsätzlich in Frage stellen und im Rahmen der laufenden Aufsicht weiterverfolgt werden.

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