Alle Schweizer Bundesbehörden

Artikel

Das KKW Gösgen hält Erdbeben der Störfallkategorie 3 stand

Das Kernkraftwerk Gösgen hat aufgezeigt, dass es seinen Reaktor bei bzw. nach einem sehr schweren Erdbeben in einen sicheren und stabilen Zustand überführen kann. Bei Erdbeben, die nur alle 10’000 Jahre zu erwarten sind, wird der einzuhaltende Dosiswert von 100 Millisievert nicht überschritten. Das ENSI fordert das KKW Gösgen jedoch auf, die Nachweise für Erdbeben, die nur alle 1’000 Jahre zu erwarten sind, zu präzisieren bzw. zu ergänzen.

KKW Gösgen hält Erdbeben der Störfallkategorie 3 stand

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat im Jahr 2016 neue Vorgaben für die Erdbebengefährdung der Schweizer Kernkraftwerke (KKW) festgelegt. Diese neuen Vorgaben berücksichtigen die jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Das ENSI hat 2016 verfügt, dass die KKW-Betreiber in drei Schritten nachweisen müssen, dass ihre Anlagen auch äusserst seltenen und starken Erdbeben standhalten:

  • Schritt 1: Nachweis für die Erdbebensicherheit bis Ende 2018 aktualisieren
  • Schritt 2: Probabilistische Sicherheitsanalyse bis Mitte 2019 aktualisieren
  • Schritt 3: Erweiterten deterministischen Sicherheitsnachweis bis September 2020 einreichen

Letzter Schritt für das KKW Gösgen teilweise bestätigt

Das ENSI prüfte die eingereichten und aktualisierten Unterlagen im Detail. Im Jahr 2021 bestätigte das ENSI den Schritt 1 (deterministischer Nachweis für die Erdbebensicherheit in der Störfallkategorie 3) für alle KKW. Im Jahr 2022 konnte das ENSI Schritt 2 (Probabilistische Sicherheitsanalyse) für alle KKW bestätigen.

In den Jahren 2023 und 2024 hat das ENSI die erweiterten deterministischen Sicherheitsnachweise (Schritt 3) für die KKW Mühleberg, Leibstadt und Beznau nach Prüfung akzeptiert. Teilweise bestätigt das ENSI nun den erweiterten deterministischen Sicherheitsnachweis auch für das KKW Gösgen.

Die Prüfung der vom KKW Gösgen eingereichten Unterlagen hat ergeben, dass sowohl die Kernkühlung als auch die Kühlung der Brennelementlagerbecken des KKW Gösgen bei sehr schweren Erdbeben der Störfallkategorie 3, wie sie alle 10’000 Jahre zu erwarten sind, gewährleistet sind. Dies gilt auch für die Kombination von Erdbeben und erdbebenbedingtem Hochwasser. Der maximal zulässige Dosiswert von 100 Millisievert würde bei einem solchen Störfall nicht überschritten. Für den punktuell festgestellten Verbesserungsbedarf bei den Nachweisen der Störfallkategorie 3 erhebt das ENSI in seiner Stellungnahme Forderungen, welche die Gesamtergebnisse der Prüfung jedoch nicht grundsätzlich in Frage stellen und im Rahmen der laufenden Aufsicht weiterverfolgt werden.

Auch für das 1’000 jährliche Erdbeben der Störfallkategorie 2 kommt das ENSI zu dem Ergebnis, dass die technischen Nachweiskriterien eingehalten werden. Der radiologische Nachweis der Einhaltung des Dosiswertes von 1 mSv für Erdbeben der Störfallkategorie 2 wurde jedoch vom ENSI in der vorliegenden Form nicht abschliessend akzeptiert. Deshalb hat das ENSI das KKW Gösgen aufgefordert, diesen Nachweis bis Mitte 2026 zu überarbeiten und neu einzureichen.

Weitere Informationen

Themen