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ENSI erteilt Freigabe nach Revision: KKW Leibstadt darf wiederanfahren

Nach Abschluss der Jahreshauptrevision darf das Kernkraftwerk Leibstadt den Leistungsbetrieb wieder aufnehmen: Das ENSI hat am 27. Mai 2025 die Freigabe zum Wiederanfahren erteilt. Der Brennelementwechsel und die weiteren Arbeiten wurden vorschriftsgemäss und unter Kontrolle des ENSI durchgeführt.

Kernkraftwerk Leibstadt Gesamtansicht zum Rhein

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat dem KKW Leibstadt nach der diesjährigen Jahreshauptrevision die Erlaubnis zum Wiederanfahren erteilt. Das KKW Leibstadt hat die Stromproduktion am 28. April 2025 planmässig während vier Wochen für den jährlichen Brennelementwechsel sowie für Wartungs- und Erneuerungsarbeiten eingestellt.

Während dieser Zeit wurden rund ein Fünftel der Brennelemente ausgewechselt und Instandhaltungsarbeiten und Prüfungen an Systemen und Komponenten durchgeführt. Gleichzeitig hat das KKW Leibstadt einen Teil der Sicherheitsleittechnik sowie der Raumstrahlungsmonitore erneuert.

Die Jahreshauptrevision steht wie auch der Leistungsbetrieb unter der Aufsicht des ENSI. Im Auftrag des ENSI überwachte der Schweizerische Verein für technische Inspektionen (SVTI) die Arbeiten im KKW Leibstadt. Dabei unterstützte er die Expertinnen und Experten des ENSI bei ihren Kontrollen und Inspektionen.

Das ENSI konnte sich vergewissern, dass das KKW Leibstadt die Jahreshauptrevision vorschriftsgemäss ausgeführt und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten hat. Mit der Erteilung der Freigabe am 27. Mai 2025 bestätigt das ENSI, dass das KKW Leibstadt die gesetzlichen Vorgaben für den Leistungsbetrieb erfüllt.

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