Stilllegung
Die Stilllegung einer Kernanlage umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit die Anlage bzw. der Standort für andere Zwecke verwendet werden kann, die Anlage keine radiologische Gefahrenquelle mehr darstellt und nicht mehr der Kernenergiegesetzgebung untersteht.
Der Betreiber einer Kernanlage erstellt zunächst ein Stilllegungsprojekt. Das ENSI verfasst dazu ein sicherheitstechnisches Gutachten zu Handen des UVEK. Dieses erlässt die Stilllegungsverfügung.
Die aufsichtliche Tätigkeit des ENSI umfasst unter anderem die Freigabe der Rückbauphasen und Inspektionen.
Derzeit laufen folgende Stilllegungsprojekte:
Die folgenden Kernanlagen sind bereits stillgelegt: