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Der stillgelegte Basler Forschungsreaktor untersteht nicht mehr der Aufsicht des ENSI

Der Aufsichtsbereich des ENSI umfasst eine Kernanlage weniger: Das UVEK hat den ehemaligen Forschungsreaktor der Universität Basel aus der Aufsicht des Bundes entlassen. Damit ist das erste Stilllegungsprojekt in der Schweiz unter der aktuellen Kernenergiegesetzgebung abgeschlossen. Einzig die Dokumentation über Betrieb und Stilllegung muss dem ENSI noch übergeben werden.

Die Entlassung des ehemaligen Basler Forschungsreaktors des Typs AGN-211-P durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) aus der Kernenergiegesetzgebung ist der letzte Schritt bei der Stilllegung der Anlage. In seiner Verfügung vom 23. November 2021 hat das UVEK festgestellt, dass der ehemalige Reaktor keine radiologische Gefahrenquelle mehr darstellt und es sich nicht mehr um eine Kernanlage im Sinne des Kernenergiegesetzes handelt. Damit untersteht die Anlage nicht mehr der Aufsicht des Bundes. In seiner Argumentation hat sich das UVEK auf das ENSI-Gutachten zum Abschlussbericht der Stilllegung des Reaktors von Juni 2021 abgestützt.

Erfahrungen der Stilllegung werden für vergleichbare Kernanlagen genutzt

Das ENSI hatte in seinem Gutachten eine Auflage beantragt, welche das UVEK in seiner Verfügung übernommen hat: Spätestens ein halbes Jahr nach dem Erlass der Verfügung muss die Universität Basel dem ENSI die vollständige Dokumentation von Bau, Betrieb und Stilllegung des Forschungsreaktors zur Archivierung übergeben. Damit sollen insbesondere die Erfahrungen aus der Stilllegung des Basler Reaktors für vergleichbare Anlagen genutzt werden können.

Neben der Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg beaufsichtigt das ENSI vier weitere Stilllegungsprojekte am Paul Scherrer Institut. Der letzte Ausbildungsreaktor in der Schweiz wird an der EPF Lausanne betrieben.

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