Ein geologisches Tiefenlager besteht gemäss Art. 64 der Kernenergieverordnung (KEV) aus dem Hauptlager zur Aufnahme der radioaktiven Abfälle, aus einem Pilotlager und aus Testbereichen. Die Überwachung des Pilotlagers dient dazu, die Prozesse bezüglich der Abfälle und der Sicherheitsbarrieren vor Ort zu beobachten und Daten zur Erhärtung des Sicherheitsnachweises zu ermitteln.
An der 61. Sitzung des Technischen Forums Sicherheit vom 27. März 2025 wurde diskutiert, welche Messungen die Nagra im Pilotlager während der Beobachtungsphase durchführen wird. In seinen Vorgaben schreibt das ENSI die zu erreichenden Ziele dafür vor. Die Nagra hat daraus Lösungen zu entwickeln, wie diese Ziele erreicht werden können. Das ENSI wiederum wird anschliessend prüfen, ob die Vorgehensweise der Nagra zielführend ist.
Im Entsorgungsprogramm 2021 (NTB 21-01) hat die Nagra den Umfang und Inhalt der Messungen zur Überwachung eines Pilotlagers für hochaktive Abfälle (HAA) beziehungsweise schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) weiter konkretisiert und die aktuellen Erkenntnisse für die Interpretation der erfassten Messwerte dargelegt.
Das ENSI begrüsst, dass sich die Nagra bei der Auswahl der Überwachungsparameter an dem im Rahmen des internationalen Forschungsprojekts MoDeRN 2020 entwickelten Workflow orientiert. Es erachtet diesen Ansatz grundsätzlich als zielführend. Aus Sicht des ENSI ist für die Übertragbarkeit wichtig, dass das Verständnis der im Tiefenlager ablaufenden Prozesse und die modellbasierten Prognosen für das Pilot- und das Hauptlager robust sind. So kann ein Vergleich der Entwicklung der Messwerte im Pilotlager mit den auf Modellbasis prognostizierten Werten Aufschluss über das vorliegende Prozessverständnis geben und die zu erwartenden Unterschiede zwischen Pilotlager und Hauptlager aufzeigen.
«Das Überwachungsprogramm des Pilotlagers ist für den Umfang und Inhalt der Messungen aus Sicht des ENSI auch künftig stufengerecht weiter zu konkretisieren», präzisiert Felix Altorfer, Leiter Aufsichtsbereich Entsorgung beim ENSI.
Dies besagt auch die Auflage des Bundesrates. Aufgrund des Gutachtens des ENSI zum Entsorgungsprogramm 2021 verfügte er für das Entsorgungsprogramm 2026:
«Die Entsorgungspflichtigen haben mit Hilfe von Simulationswerkzeugen vertiefter auf die Übertragbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse im Pilotlager auf das Hauptlager einzugehen. Zudem haben sie den Umfang und den Inhalt der Messungen im Pilotlager stufengerecht weiter zu konkretisieren und dabei das Messprogramm auch im Hinblick auf die Lieferung von Information zum Kurz- und Langzeitverhalten des Mehrfachbarrierensystems und zur Entdeckung von unerwarteten Entwicklungen während der Beobachtungsphase bei Bedarf zu erweitern.»
Das ENSI wird prüfen, ob die Angaben der Nagra im Entsorgungsprogramm 2026 die bundesrätliche Auflage erfüllen.
Weitere Informationen
- Technisches Forum Sicherheit: Auslegung des Pilotlagers beruht auf der Kernenergiegesetzgebung
- Technisches Forum Sicherheit: Abstand Haupt- und Pilotlager für radioaktive Abfälle: so nah wie möglich, so weit wie nötig
- ENSI stellt Überblick zum Pilotlager vor
- Schlussbericht zum AGNEB-Projekt «Auslegung und Inventar des Pilotlagers»
- Frage 156: Zusätzliche Fragen zum Pilotlager
- Frage 151: Räumliche und hydraulische Trennung des Pilotlagers vom Hauptlager
- Frage 40: Lagerkonzept (kontrollierte geologische Langzeitlagerung)