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Geologisches Tiefenlager: Rahmenbewilligungsgesuche der Nagra öffentlich einsehbar

Das ENSI ist für die sicherheitstechnische Beurteilung der Rahmenbewilligungsgesuche für das geologische Tiefenlager und die Verpackungsanlage für radioaktive Abfälle zuständig. Das ENSI hat in einem ersten Schritt die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und beim Bundesamt für Energie BFE seine Stellungnahme eingereicht. Die vom BFE geforderten Nachbesserungen wurden von der Nagra umgesetzt. Die Gesuchsunterlagen sind nun öffentlich zugänglich.

Tiefenlagerung und Szenarien

Die Medienmitteilung des Bundesamts für Energie BFE im Wortlaut:

Am 19. November 2024 hatte die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) beim Bundesamt für Energie (BFE) die Rahmenbewilligungsgesuche für das geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle und die Brennelementverpackungsanlage eingereicht. Die zuständigen Stellen des Bundes haben in der Folge geprüft, ob alle gesetzlich geforderten Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Diese Prüfung ist nun abgeschlossen und die Nagra hat die Rahmenbewilligungsgesuche soweit erforderlich nachgebessert. Die Gesuche sind ab jetzt öffentlich zugänglich.

Die Bundesbehörden wünschten generell, dass die Gesuchunterlagen mit klareren Verweisen auf die entsprechenden Fachberichte und Daten der Nagra ergänzt werden. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) verlangte zudem ergänzende Aussagen zum Verhalten des Lagers, falls die maximale Lagerkapazität ausgeschöpft würde. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) forderte, dass der raumplanerische Prozess, der zum Standort Haberstal in der Gemeinde Stadel (ZH) geführt hat, ausführlicher beschrieben wird. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) erwartete gewisse zusätzliche Angaben im Umweltverträglichkeitsbericht und im zugehörigen Pflichtenheft, beispielsweise über die Nicht-Gefährdung der Thermalwasservorkommen. Die Nagra hat in der Zwischenzeit diese Nachbesserungen vorgelegt.

Nun beginnt die inhaltliche Prüfung der Gesuche durch das ENSI. Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) wird anschliessend zu den Entwürfen der ENSI-Gutachten Stellung nehmen. Die Überprüfung durch das ENSI und die KNS wird voraussichtlich bis 2027 abgeschlossen sein. Danach nehmen die Fachstellen des Bundes und die Kantone Stellung zu den Gesuchen, den ENSI- Gutachten und den KNS-Stellungnahmen. Die betroffenen Regionen werden sich zur Standortsuche äussern und eine Stellungnahme abgeben. Deutschland ist in den Mitwirkungsprozess ebenfalls einbezogen.

Die Rahmenbewilligungsgesuche sowie die Stellungnahmen bzw. Gutachten der Kantone und Bundesbehörden werden anschliessend öffentlich aufgelegt, so dass sich alle Interessierten dazu äussern können. Gestützt auf die ENSI-Gutachten sowie insbesondere die Stellungnahmen der betroffenen Bundesstellen und der Kantone wird das BFE danach die beiden Entscheide betreffend die Rahmenbewilligungsgesuche vorbereiten. Diese Entwürfe werden dem Bundesrat gegen Ende des Jahrzehnts zusammen mit dem Ergebnisbericht mit den aktualisierten Objektblättern der dritten und letzten Etappe der Standortsuche zum Entscheid unterbreitet. Die Entscheide des Bundesrats müssen danach noch der Bundesversammlung zur Entscheidung unterbreitet werden. Gegen den Beschluss der Bundesversammlung über die Genehmigung einer Rahmenbewilligung kann ein fakultatives Referendum ergriffen werden.

Kontakt/Rückfragen:

Marianne Zünd, Leiterin Medien + Politik BFE, 058 462 56 75, marianne.zuend@bfe.admin.ch

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