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ENSI-Glossar

Dieses Glossar beinhaltet für das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI relevante Definitionen aus der Schweizer Gesetzgebung sowie die in Richtlinien des ENSI definierten Begriffe.

Berücksichtigt sind alle seit dem Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes am 1. Februar 2005 vom ENSI (bzw. der HSK) verabschiedeten Richtlinien.

Jeweils nach Verabschiedung einer neuen Richtlinie wird das Glossar nachgeführt. Es liegt nur in elektronischer Form vor.

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Verknüpfte Dokumente

Stilllegung von Kernanlagen

ENSI-G17/d Die Richtlinie ENSI-G17 regelt die Anforderungen an die Stilllegung von Kernanlagen. Sie regelt auch die detaillierten Anforderungen an die Gesuchsunterlagen für die Stilllegung. Die Sicherstellung der Finanzierung der Stilllegung ist in der Verordnung vom 7. Dezember 2007 über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen (Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung, SEFV; SR 732.17) geregelt und nicht Gegenstand […]

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Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung von Kernanlagen infolge emittierter radioaktiver Stoffe und Direktstrahlung, Ausgabe Mai 2025

ENSI-G14/d Diese Richtlinie legt die Methodik und die Randbedingungen fest, die für die Berechnung der Strahlendosis für repräsentative Personen aus der Bevölkerung in der Umgebung einer Kernanlage aus Abgaben radioaktiver Stoffe über Fortluft, Abwasser und Direktstrahlung verwendet werden. Diese Berechnungen kommen insbesondere zur Anwendung bei: Diese Richtlinie gilt im Aufsichtsbereich des ENSI für die Kernanlagen, […]

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Anlageninterner Strahlenschutz

ENSI-G12/d Die vorliegende Richtlinie ENSI-G12 definiert Schutzzielfunktionen für den Strahlenschutz innerhalb des überwachten Betriebsareals in allen Betriebs- und Stilllegungsphasen und gilt im Aufsichtsbereich des ENSI für die Kernanlagen. Sie gilt zudem im Aufsichtsbereich des BAG oder der Suva für einzelne Betriebe, wenn sie oder Teile davon in deren Bewilligung als anwendbar erklärt werden. In Kapitel 4 […]

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Geologische Tiefenlager

ENSI-G03/d Diese Richtlinie gilt für geologische Tiefenlager sowie die dazugehörigen Oberflächen- und Nebenzugangsanlagen. Ein geologisches Tiefenlager ist gemäss Art. 3 Bst. c des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) eine Kernanlage zur Entsorgung von radioaktiven Abfällen im geologischen Untergrund, die verschlossen werden kann, sofern der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt durch passive Barrieren sichergestellt wird. […]

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Auslegungsgrundsätze für in Betrieb stehende Kernkraftwerke

ENSI-G02/d Die übergeordneten Auslegungsgrundsätze für Kernkraftwerke sind in Art. 4 und 5 KEG sowie Art. 7 bis 10 KEV festgelegt. Für die in der Schweiz in Betrieb stehen-den Kernkraftwerke sind diese Auslegungsgrundsätze unter Beachtung von Art. 82 KEV umzusetzen. Die Richtlinie ENSI-G02 präzisiert diese Auslegungsgrundsätze für in Betrieb stehende Kernkraftwerke. Sie ist bei der sicherheitstechnischen […]

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Meldungen der Kernanlagen

ENSI-B03/d Die Richtlinie ENSI-B03 regelt die Anforderungen an die dem ENSI zu erstattenden Meldungen. Die Anforderungen an die periodische Berichterstattung der Kernanlagen sind Regelungsmaterie der Richtlinie ENSI-B02.

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Periodische Berichterstattung der Kernanlagen

ENSI-B02/d Die Richtlinie ENSI-B02 regelt die Anforderungen an die periodische Berichterstat-tung der Kernanlagen. Sie konkretisiert die Anforderungen an Art, Inhalt, Darstel-lung und Anzahl der Berichte. Die Anforderungen an die Meldungen der Kernan-lagen sind Regelungsmaterie der Richtlinie ENSI-B03.

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ENSI-A06 Erläuterungsbericht

Die Richtlinie konkretisiert die Anforderungen an die Anwendungen der Probabilistischen Sicherheitsanalyse für Kernkraftwerke. Dies betrifft die allgemeinen Grundsätze, die Aktualisierung der PSA sowie den Mindestumfang von PSA-Anwendungen. Für diese PSA-Anwendungen werden in der vorliegenden Richtlinie die zu verwendenden Risikokenngrössen und Beurteilungskriterien festgehalten.

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ENSI-B09 Erläuterungsbericht

Diese Richtlinie regelt die Anforderungen zur Einstufung aller Personen, welche die kontrollierten Zonen von Kernanlagen betreten oder bei Transporten radioaktiver Stoffe von und zu Kernanlagen involviert sind, in Personengruppen für die dosimetrische Überwachung. Des Weiteren regelt diese Richtlinie die Anforderungen an die Ermittlung von akkumulierten Strahlendosen, deren Aufzeichnung sowie die Berichterstattung über Individualdosen und Jobdosen. […]

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