ENSI-G12/d
Die vorliegende Richtlinie ENSI-G12 definiert Schutzzielfunktionen für den Strahlenschutz innerhalb des überwachten Betriebsareals in allen Betriebs- und Stilllegungsphasen und gilt im Aufsichtsbereich des ENSI für die Kernanlagen. Sie gilt zudem im Aufsichtsbereich des BAG oder der Suva für einzelne Betriebe, wenn sie oder Teile davon in deren Bewilligung als anwendbar erklärt werden.
In Kapitel 4 werden die Schutzzielfunktionen des Strahlenschutzes auf den Sicherheitsebenen 1 und 2, die Umsetzung der Strahlenschutzgrundsätze sowie die schutzzielübergreifenden Strahlenschutzmassnahmen festgelegt. Die Kapitel 5 bis 8 beschreiben die für die jeweilige Schutzzielfunktion spezifischen Strahlenschutz- sowie Überwachungsmassnahmen als Präzisierung des Strahlenschutzregelwerks.
Die in dieser Richtlinie beschriebenen Regelungen im Strahlenschutz umfassen keine störfallspezifischen Massnahmen. Diese werden von der Richtlinie ENSI-B12 abgedeckt.
Zudem enthält die Richtlinie ENSI-G12 Anforderungen an Überwachungsmassnahmen, die für die Kontrolle der Wirkung von Strahlenschutzmassnahmen oder zur Auslösung von Strahlenschutzmassnahmen notwendig sind, soweit diese nicht Gegenstand der Richtlinien ENSI-G13, ENSI-B04 oder ENSI-B09 sind.