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Containmentöffnungen sind auch bei Stromausfall schliessbar

Ein dichtes Containment ist im Ereignisfall massgeblich, um die Umwelt vor der Freisetzung von Radioaktivität zu schützen. Alle Kernkraftwerke in der Schweiz sind in der Lage, während des Revisionsstillstands Öffnungen im Containment bei einem vollständigen Stromausfall rechtzeitig zu schliessen. Zu diesem Schluss gelangt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.

Im Innern des Reaktorschutzgebäudes des KKW Beznau (Block 1) bei der Revision 2004.

Das Containment ist die gasdichte Metallhülle im Reaktorgebäude und funktioniert als letzte Barriere vor einer potenziellen Freisetzung von radioaktiven Stoffen.

Während den jährlichen Revisionen steht das Kernkraftwerk still. In dieser Zeit sind während einer bestimmten Phase Öffnungen wie Schleusen oder Türen des Containments offen, um Personal und Material in das Innere eines Kernkraftwerks bringen zu können.

Falls in einem solchen Zeitraum ein Störfall mit einem lang dauernden Verlust der Stromversorgung eintreten würde, müssten diese Öffnungen trotz Stromausfall innert nützlicher Frist unter erschwerten Bedingungen geschlossen werden können.

Die Überprüfung hat nun gezeigt, dass die Integrität des Containments in allen fünf Schweizer Kernkraftwerken auch bei einem solchen Ereignis gegeben ist.

Die Schleusen und Tore aller Containments können selbst bei einem langen totalen Stromausfall rechtzeitig geschlossen werden.

Die Containments sind wieder dicht, bevor wegen des postulierten gleichzeitigen Ausfalls der Kühlung die Brennstäbe bersten und radioaktive Partikel ins Innere des Containments entweichen könnten.

Abklärungen nach Fukushima

Nach dem Reaktorunfall von Fukushima Dai-ichi hat das ENSI einen Abklärungsbedarf identifiziert und von den Betreibern entsprechende Nachweise gefordert. Diese wurden fristgerecht im Herbst 2014 eingereicht.

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