ENSI-G02/d
Wie im Erläuterungsbericht zur Richtlinie ENSI-A03 zu den Anforderungen an die Periodische Sicherheitsüberprüfung dargelegt, verzichtet das ENSI darauf, den Begriff des Stands der Nachrüstungstechnik zu definieren. Mit der Richtlinie ENSI-G02 werden die Grundsätze des Stands der Nachrüstungstechnik konkretisiert.
(Diese Richtlinie wurde am 16.12.2021 aktualisiert.)