Ausbildungen
Gestützt auf die Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung übt das ENSI die Aufsicht über die Ausbildung im Strahlenschutz aus. Hierzu zählt unter anderem die Anerkennung von Kursen für das Strahlenschutzpersonal von Kernanlagen. Die gesetzlichen Vorgaben regeln dabei die Einsatzgebiete und die sogenannten «erlaubten Tätigkeiten» für das Strahlenschutzpersonal in den drei Kategorien Strahlenschutzsachverständige, Strahlenschutztechnikerinnen und -techniker und Strahlenschutzfachkräfte. Für die Anerkennung des Personals werden die Teilnahme an einem vom ENSI anerkannten Ausbildungskurs von mehreren Wochen Dauer sowie ausreichende praktische Erfahrungen im Strahlenschutz vorausgesetzt. Das anerkannte Strahlenschutzpersonal muss sich zudem regelmässig fortbilden. Das ENSI präzisiert die mit der Ausbildung verbundenen gesetzlichen Vorgaben in seiner Richtlinie ENSI-B13 «Ausbildung und Fortbildung des Strahlenschutzpersonals».
Das Paul Scherrer Institut (PSI) bietet verschiedene vom ENSI anerkannte Ausbildungs- und Fortbildungskurse für Strahlenschutzsachverständige (Berufsgruppe Kategorie 1), für Strahlenschutztechnikerinnen und -techniker (Berufsgruppe Kategorie 2) sowie für Strahlenschutzfachkräfte (Berufsgruppe Kategorie 3) an.