Alle Schweizer Bundesbehörden

Vorkommnisse, Vorkommnisse Gösgen

KKW Gösgen: Störung eines Messkanals der Impulsbereichsmessung

Am 25. Juni 2024 kam es während des Anfahrens der Anlage nach der Revisionsabstellung, noch unter 5 % thermischer Leistung, zu einer Störung eines Messkanals der Impulsbereichsmessung (Teil der Neutronenflussmessung).

KKW Gösgen hält Erdbeben der Störfallkategorie 3 stand

Betroffenes Werk / Titel

KKW Gösgen: Störung eines Messkanals der Impulsbereichsmessung

Datum / Zeit

25. Juni 2024 / 09:12 Uhr

Sachverhalt

Am 25. Juni 2024 kam es während des Anfahrens der Anlage nach der Revisionsabstellung, noch unter 5 % thermischer Leistung, zu einer Störung eines Messkanals der Impulsbereichsmessung (Teil der Neutronenflussmessung). Die Impulsrate zeigte dabei einen nicht erklärbaren Vollausschlag. Durch diese Störung wurde eine automatische Reaktorschnellabschaltung ausgelöst und alle Steuerstäbe, die im Zuge des Anfahrprozesses vollständig ausgefahren waren, wurden auslegungsgemäss eingeworfen. Das Einwerfen führte zu keiner Anlagentransiente, da sich die Anlage zu diesem Zeitpunkt  noch nicht im Leitungsbetrieb befand.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES: Stufe 0

Massnahmen des Betreibers

Als Ursache wurde eine elektromagnetische Störeinkopplung oder ein Defekt an einer Baugruppe bzw. einem Bauteil im Signalpfad vermutet. Aus diesem Grund wurden durch den Lieferanten weitere Optimierungen der Erdanbindung an der in der Revisionsabstellung 2023 ersetzten Impulsbereichsmessung durchgeführt sowie eine Reihe von Baugruppen und Bauteilen im Signalpfad ausgetauscht. Bei den anschliessenden Nulllastmessungen zeigte sich, dass die getroffenen Massnahmen wirkungsvoll waren.

Das KKG beauftragte den Lieferanten in der Folge die ausgebauten Baugruppen zu überprüfen und dem KKG die Ergebnisse der Überprüfung zur weiteren Bewertung zuzustellen.

Massnahmen des ENSI

Das ENSI fordert das KKG auf die Ergebnisse, der durch den Lieferanten untersuchten Baugruppen, einzureichen. Zudem fordert das ENSI eine vertiefte Überprüfung der getroffenen Massnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit der in der Revisionsabstellung 2023 ersetzten Impulsbereichsmessungen.

Beurteilung durch das ENSI

Die Anlage reagierte auslegungsgemäss auf die gestörte Impulsbereichsmessung. Das Vorkommnis hatte eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit. Die Schutzziele waren jederzeit erfüllt und die sicherheitsrelevanten Barrieren intakt. Es gab zudem keine radiologischen Auswirkungen.

Kriterien für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

  • Auslösung eines Sicherheitssystems

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher,
  • Auslösung von Sicherheitssystemen,
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.

Themen