Die Richtlinie regelt die Anforderungen zur Einstufung aller Personen, die die kontrollierten Zonen von Kernanlagen betreten oder bei Transporten radioaktiver Stoffe von und zu Kernanlagen involviert sind. Die Einstufung erfolgt in Personengruppen für die dosimetrische Überwachung. Des Weiteren regelt die Richtlinie die Anforderungen an die Ermittlung von akkumulierten Strahlendosen, deren Aufzeichnung sowie die Berichterstattung über Individualdosen und Jobdosen. Ferner präzisiert sie Art und Umfang dieser Berichterstattung und legt die Formate für die elektronische Übermittlung der Dosimetriedaten fest. Sie gilt für alle Betriebszustände sowie für alle Stilllegungsphasen von Kernanlagen.
Die Änderungen der Neuausgabe betreffen insbesondere folgende Punkte:
- Anforderungen an Zutritte von beruflich tätigen Personen aus der Bevölkerung in die kontrollierten Zonen von Kernanlagen.
- Einführung von Grenzwerten für die Organ-Äquivalentdosis für beruflich strahlenexponierte Personen im Alter von 16 bis 18 Jahren für die Augenlinse sowie für die Haut, die Hände und die Füsse.
- Informationspflicht des Bewilligungsinhabers gegenüber beruflich strahlenexponierten und gemäss Art. 142 StSV im Notfall verpflichteten Frauen.
- Auswertung von anerkannten Ganzkörper-Neutronendosimetern
- Dosimetrierung während Auslandseinsätzen
- Regelungen zum Inhalt von Dosisdokumenten
Die Neuausgabe der Richtlinie ENSI-B09 ist per sofort gültig.