Der Schweizer Zwischenbericht sei detailliert und technisch aussagekräftig, schreibt die Europäische Kommission in ihrer Zusammenfassung. Die noch anstehenden Arbeiten seien klar definiert und entsprächen dem erforderlichen Umfang. Positiv hervorgehoben werden zudem die bereits eingeleiteten Massnahmen.
An den Stresstests beteiligen sich neben der Schweiz alle 14 EU-Mitgliedstaaten, in denen Kernkraftwerke betrieben werden (Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, die Niederlande, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich), sowie Litauen, das derzeit seinen letzten Kernkraftwerksblock stilllegt, und die Ukraine. Weitere Nachbarländer haben ihre Zusage zur Teilnahme erneut bekräftigt.
Die Tests verlaufen plangemäss, und die vereinbarten Fristen wurden eingehalten. Die Kernkraftwerksbetreiber mussten den nationalen Aufsichtsbehörden bis zum 15. August 2011 einen ersten Bericht übermitteln, und diese legten ihrerseits der EU-Kommission bis zum 15. September 2011 einen nationalen Zwischenbericht vor.
Die Frist für die Vorlage der Schlussberichte der Betreiber endete am 31. Oktober 2011, und die nationalen Behörden müssen ihre Schlussberichte ihrerseits bis zum 31. Dezember 2011 vorlegen. Die nationalen Schlussberichte werden einer Sachverständigenprüfung, dem so genannten Peer-Review-Prozess unterzogen, an der Experten anderer Mitgliedstaaten und ein Vertreter der EU-Kommission teilnehmen. Die Europäische Kommission wird dem Europäischen Rat bei seiner Tagung Ende Juni 2012 die Endergebnisse vorlegen.