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KKW-Betreiber haben Berichte zum EU-Stresstest fristgerecht eingereicht

Bis Ende Oktober mussten die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke ihre Berichte zum EU-Stresstest einreichen. Diese Berichte sind fristgerecht beim ENSI eingetroffen und werden nun durch die Fachleute des ENSI geprüft. Bis Ende Jahr muss das ENSI den Länderbericht der Schweiz zum Stresstest verfassen, der anschliessend von internationalen Expertengruppen begutachtet wird.

Bild: Nach dem Unfall in Fukushima hat das ENSI umfassende Überprüfungen der Schweizer Kernkraftwerke verfügt – darunter auch den EU-Stresstest.

Nachdem das ENSI die Betreiber der KKW in der Schweiz am 1. Juni 2011 verpflichtet hat, am EU-Stresstest teilzunehmen, sind die entsprechenden Berichte nun fristgerecht beim ENSI eingetroffen. Mit dem EU-Stresstest wird geprüft, ob es auch in einem europäischen Kernkraftwerk zu einem vergleichbaren Ereignisablauf wie beim Unfall in Fukushima kommen könnte. Entsprechend den Spezifikationen des EU-Stresstests haben die Betreiber folgende drei Schwerpunkte analysiert:

  • Ausgehend von den Erkenntnissen aus Fukushima konzentriert sich der Test auf die Auswirkungen, die extreme Erdbeben und Überflutungen auf die Sicherheit eines Kernkraftwerks haben können. Der Test soll zeigen, welche Sicherheitsreserven die Kernkraftwerke über ihre Auslegung hinaus haben, um solch extremen Naturereignissen widerstehen zu können.
  • Weiter wird unabhängig vom auslösenden Ereignis bewertet, welche Folgen ein weitreichender und lang anhaltender Stromausfall, ein Verlust der Kühlwasserversorgung oder beide Ausfälle zugleich nach sich ziehen.
  • Ebenso ist die Wirksamkeit der Notfallschutzmassnahmen zu bewerten, wenn es zu einem mehrfachen Ausfall von Sicherheitsfunktionen und Rückhaltebarrieren für radioaktive Stoffe kommt. Erschwerende Randbedingungen für die Durchführung der Notfallschutzmassnahmen, wie etwa die Zerstörung der Infrastruktur um das Kernkraftwerk, müssen in Betracht gezogen werden.

Das ENSI wird die Berichte nun bis zum 31. Dezember 2011 bewerten und für die EU-Kommission einen Länderbericht verfassen. Anschliessend startet der Peer-Review-Prozess der EU. Die am EU-Stresstest beteiligten Länder sowie die übrigen EU-Länder werden in diesen Prozess involviert sein. Die definitiven Ergebnisse des EU-Stresstests sollen für die Juni-Sitzung des EU-Rats vorliegen (vgl. Grafik).

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