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Stilllegungsprojekt für den Forschungsreaktor der Universität Basel erfüllt die Sicherheitsanforderungen

Universität Basel hat in ihrem Stilllegungskonzept für den Forschungsreaktor AGN-211-P nachvollziehbar dargelegt, dass sie die Sicherheitsbestimmungen bei der Stilllegung einhält. Dies hält das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in seinem Gutachten fest. Weiter hat das ENSI Nebenbestimmungen formuliert.

Bild: Der Forschungsreaktor AGN-211-P wurde am 1. August 1959 erstmals unter Schweizer Aufsicht in Betrieb genommen.

Im Jahr 2015 wurden die letzten Brennelemente aus der Universität Basel abtransportiert. Bereits zwei Jahre länger steht ihr Forschungsreaktor still. Nun plant die Universität Basel, ihn bis zum Jahr 2020 rückzubauen. Das ENSI beurteilt das Phasenkonzept der Universität Basel und die Abläufe der Stilllegungsarbeiten als sinnvoll.

Die Universität Basel konnte in ihrem Stilllegungsprojekt weiter nachvollziehbar darlegen, dass während der Stilllegungsarbeiten:

  • die grundlegenden Schutzziele der nuklearen Sicherheit eingehalten werden können (nukleare Sicherheit);
  • die Anforderungen der nuklearen Sicherung erfüllt werden können (nukleare Sicherung);
  • die Rückbauarbeiten keine negativen Rückwirkungen auf die Einhaltung der grundlegenden nuklearen Schutzziele und der Anforderungen der nuklearen Sicherung haben (Rückwirkungsschutz);
  • Personal, Bevölkerung und Umgebung vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen geschützt werden können (Strahlenschutz);
  • Personal in genügender Zahl und Qualifikation sowie eine geeignete Organisation zur Verfügung gestellt werden können (Mensch und Organisation);
  • die radioaktiven Abfälle in geeignetem Zustand der Endlagerung zugeführt werden können (Entsorgung).

Das ENSI kommt deshalb zum Schluss, dass die Voraussetzungen für den Erlass der Stilllegungsverfügung erfüllt sind und die Bestimmungen aus verschiedenen Regelwerken eingehalten werden. Es hat zusätzlich 12 Nebenbestimmungen formuliert, die die Universität Basel bei der Stilllegung einhalten muss. Die Nebenbestimmungen befinden sich im kürzlich veröffentlichten ENSI-Gutachten.

Das ENSI hat dieses Gutachten entsprechend der Anforderung des KEG erstellt und dem Bundesamt für Energie BFE eingereicht. Das UVEK entscheidet nun darüber, ob es für den Forschungsreaktor der Universität Basel eine Stilllegungsverfügung erlassen wird.

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