Für diese Störfälle ist zu zeigen, dass
- die Sicherheitseinrichtungen die erwartete Wirksamkeit gegen Störfälle zeigen,
- die Beanspruchungen der sicherheitstechnisch wichtigen Anlagenteile innerhalb des spezifizierten Rahmens bleiben und
- dass die Auswirkungen in der Anlage und in der Umgebung nicht zu einer Verletzung der gesetzlich vorgegebenen technischen und radiologischen Kriterien gemäss Störfallverordnung führen.
Um dies nachzuweisen wird der Ablauf eines grossen Spektrums von Störfällen mittels Modellrechnungen analysiert. Ein solches Vorgehen ist zulässig, sofern systematisch gerade jene Ereignisabläufe gesucht werden, welche die maximalen Beanspruchungen verursachen und maximale Anforderungen an die Anlage und die Sicherheitssysteme stellen (umhüllende Störfälle).
Zur Beherrschung von Auslegungsstörfällen ist in jedem Kernkraftwerk eine Reihe von Sicherheitssystemen vorhanden. Diese stellen sicher, dass die Anlage bei einer Störung möglichst automatisch in einen sicheren Zustand überführt wird und die grundlegenden Schutzziele eingehalten werden. Die wichtigsten Sicherheitssysteme sind:
- Reaktorschutz- und Reaktorschnellabschaltsystem
- Notkühlsysteme
- Systeme zur Nachwärmeabfuhr
- Containmentsysteme
Mit diesem Auslegungskonzept wird eine hohe Zuverlässigkeit der Sicherheitssysteme gewährleistet. Damit erreicht man eine hohe Sicherheit der Anlage gegen alle aufgrund der Erfahrung zu erwartenden und nach menschlichem Ermessen nicht auszuschliessenden Störfälle.
Um eine hohe Zuverlässigkeit von Sicherheitssystemen zu gewährleisten, erfolgt deren Instandhaltung präventiv. Das heisst: Bauteile von Sicherheitssystemen werden bereits vor Ende der erwarteten Lebensdauer vorsorglich ersetzt und nicht erst nach deren Versagen.
Zur Beherrschung von Auslegungsstörfällen sind neben den technischen Sicherheitssystemen auch geeignete Störfallvorschriften erforderlich, welche das Personal beim Auftreten von Auslegungsstörfällen unterstützen.
Die 5 Ebenen der gestaffelten Sicherheitsvorsorge
Anforderungsfall: Normalbetrieb
Ziel: Vermeidung von Betriebsstörungen
Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Betriebssysteme einschliesslich der erforderlichen Versorgungssysteme und Leitanlagen
Anforderungsfall: Betriebsstörungen
Ziel: Beherrschung von Betriebsstörungen
Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Begrenzungssysteme einschliesslich der erforderlichen Versorgungssysteme und Leitanlagen
Anforderungsfall: Auslegungsstörfälle
Ziel: Beherrschung von Auslegungsstörfällen, sodass ein Kernschaden verhindert wird
Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Sicherheits- und Notstandsysteme einschliesslich der erforderlichen Versorgungssysteme und Leitanlagen
Anforderungsfall: Auslegungsüberschreitende Störfälle ohne schweren Kernschaden
Ziel: Beherrschung bestimmter auslegungsüberschreitender Störfälle
Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Notfallsysteme und Notfallausrüstungen (präventive Notfallmassnahmen)
Anforderungsfall: Auslegungsüberschreitende Störfälle mit schwerem Kernschaden
Ziel: Begrenzung der Freisetzung radioaktiver Stoffe
Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Notfallausrüstungen (mitigative Notfallmassnahmen)
Anforderungsfall: Schwere Notfälle mit grösserer Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung
Ziel: Linderung der radiologischen Auswirkungen in der Umgebung
Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen
- Massnahmen zur Minimierung der Strahlendosis der Bevölkerung und des Personals
Dies ist der fünfte von 13 Teilen gestaffelten Sicherheitsvorsorge. Der nächste Teil behandelt das Reaktorschutzsystem
Dieser Artikel wurde am 30.11.2018 aktualisiert.