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Neuausgabe der Richtlinie ENSI-A01 zur technischen Sicherheitsanalyse für Kernanlagen

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Richtlinie ENSI-A01 „Anforderungen an die deterministische technische Sicherheitsanalyse“ überarbeitet. Die Neuausgabe berücksichtigt neue internationale Empfehlungen. Zudem werden Auslegungsanforderungen der Richtlinie ENSI-G02 klar von der Nachweisführung getrennt.

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Die Western European Nuclear Regulators Association WENRA hat nach den Ereignissen in Fukushima die „Safety Reference Levels“ aktualisiert, welche unter anderem detaillierte Anforderungen an die Störfallbeherrschung auf den Sicherheitsebenen 3 und 4a stellen. Diese Anforderungen wurden in die Richtlinie ENSI-A01 übernommen. Darüber hinaus wurde die ursprünglich aus dem Jahr 2009 stammende Richtlinie ENSI-A01 insgesamt dem aktuellen Stand der Technik angepasst.

Mit der Richtlinie ENSI-G02 «Auslegungsgrundsätze für in Betrieb stehende Kernkraftwerke: Sicherheitskonzepte und Auslegungsanforderungen» werden Auslegungsanforderungen an KKW formuliert. Die entsprechende Nachweisführung wird in der Richtlinie ENSI-A01 geregelt. Sie vermeidet eine Vermischung von Auslegungsanforderungen und der Nachweisführung im Regelwerk.

Für die radiologische Sicherheitsanalyse gelten die Richtlinien ENSI-A08 «Quelltermanalyse: Umfang, Methodik und Randbedingungen» und ENSI-G14 «Berechnung der Strahlenexposition in der Umgebung».

Die öffentliche Anhörung zum Entwurf der Neuausgabe der Richtlinie ENSI-A01 dauerte vom 25. Juli 2017 bis zum 28. Februar 2018.

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