ENSI-A01/d
Sicherheitsanalysen für bestehende Kernanlagen umfassen deterministische und probabilistische Untersuchungen von Störfallabläufen. Die Anforderungen an die probabilistischen Sicherheitsanalysen sind in der Richtlinie ENSI-A05 geregelt. Die deterministische Sicherheitsanalyse besteht aus einem technischen und einem radiologischen Teil. Die Anforderungen an die radiologische Sicherheitsanalyse sind in den Richtlinien ENSI-A08 und ENSI-G14 geregelt.
Diese Richtlinie regelt Umfang, Methodik und Randbedingungen für die deterministische technische Sicherheitsanalyse für bestehende Kernanlagen. Sie präzisiert zudem die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung der Kernkühlbarkeit bei Auslegungsfehlern basierend auf der Verordnung des UVEK über die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung der Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken (SR 732.114.5).
Die Vorgaben zu Randbedingungen der Analyse und zur Bestimmung des Schadensausmasses von Flugzeugabstürzen sind klassifiziert und nicht Gegenstand der vorliegenden Richtlinie.
Ziel der technischen Sicherheitsanalyse ist es,
- den Nachweis zu erbringen, dass bei Auslegungsstörfällen (SE3-Störfälle) die grundlegenden Schutzziele S1 bis S3 sowie die Kriterien gemäss Art. 8 bis 11 der Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen (SR 732.112.2) – im Folgenden als „Gefährdungsannahmenverordnung“ bezeichnet – eingehalten werden,
- die Kernkühlbarkeit für Störfälle auf der Sicherheitsebene 4a (SE4a-Störfälle) nachzuweisen,
- Randbedingungen für die radiologische Sicherheitsanalyse vorzugeben,
- Bedingungen und Begrenzungen für einen sicheren Betrieb vorzugeben sowie
- Inhalte für Stör- und Notfallvorschriften festzulegen.
SE4b-Störfälle, welche per Definition zu einem schweren Kernschaden führen, werden mittels PSA untersucht.
Das ENSI hat diese Richtlinie im Rahmen von Fremdänderungen angepasst. Die Fremdänderungen stehen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der neuen Richtlinie ENSI-G18 «Brandschutz».