Geologische Tiefenlager haben zum Ziel, Mensch und Umwelt über einen sehr grossen Zeitraum vor den Gefahren, die von radioaktiven Abfällen ausgehen, zu schützen. Um dies zu erreichen, werden Kriterien festgelegt, die mögliche Standorte für Tiefenlager erfüllen müssen.
Ein wichtiges Kriterium für die Ermittlung der Sicherheit eines Standortes ist die mögliche Dosis an Radioaktivität, welche ein Mensch über ein Jahr hinweg an diesem Ort ansammeln könnte. Diese Dosis wird für die vorgesehenen technischen und geologischen Barrieren berechnet.
Dosisintervalle zeigen die Sicherheit von Tiefenlagerstandorten auf
Da deren Eigenschaften mit Ungewissheiten verbunden sind, arbeiten Experten mit sogenannten Dosisintervallen. Ein Dosisintervall reicht von einem Dosiswert, welcher aufgrund von möglichst realistischen Szenarien ermittelt wird, bis hin zu einem zweiten Dosiswert, welcher auf pessimistischeren Annahmen beruht.
Anwendung von Dosisintervallen im Sachplanverfahren
Die derzeit laufende Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager hat zum Ziel, Tiefenlagerstandorte mit eindeutigen Nachteilen zu identifizieren und zurückzustellen. Der Ausschluss von ungeeigneten Gebieten geschieht anhand einer provisorischen Sicherheitsanalyse. Zentraler Bestandteil dieser Analyse ist die Berechnung des Dosisintervalls des jeweiligen Standortes.
Eignung und sicherheitstechnische Gleichwertigkeit in Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager
Wenn das ermittelte Dosisintervall eines Standortgebiets vollständig unterhalb des Schutzkriteriums von 0,1 mSv pro Jahr liegt, dann wird das Standortgebiet im Rahmen der Einengung in Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager, vorbehaltlich der qualitativen Bewertung, als sicherheitstechnisch geeignet betrachtet und kann für den sicherheitstechnischen Vergleich berücksichtigt werden.
Alle Standortgebiete mit Dosisintervallen unterhalb von 0,01 mSv pro Jahr werden in Etappe 2 SGT als sicherheitstechnisch gleichwertig betrachtet. Damit soll verhindert werden, dass Standorte aufgrund von Ungewissheiten zu früh ausgeschlossen werden.
Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Nagra ist in Etappe 2 des Sachplanverfahrens zum Schluss gekommen, dass rein aufgrund der Dosiswerte kein Standort definitiv ausgeschlossen werden kann. Alle Standorte haben ein berechnetes Dosisintervall von unter 0,01 mSv pro Jahr und können deshalb hinsichtlich der Dosiswerte als sicherheitstechnisch geeignet und gleichwertig für Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager betrachtet werden. Das ENSI prüft diesen Sachverhalt als Teil seiner Begutachtung von Etappe 2 des Sachplanverfahrens.
Weiteres Vorgehen bei der sicherheitstechnischen Überprüfung von Standorten
In Etappe 3 werden die verbleibenden Standortgebiete vertieft untersucht und die für einen Standortentscheid erforderlichen standortspezifischen geologischen Kenntnisse vervollständigt. Basierend darauf muss die Langzeitsicherheit des Tiefenlagers für die ausgewählten Standorte nachgewiesen werden.
Dieser Artikel wurde am 31. März 2016 aktualisiert.