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Internationale Gemeinschaft folgt Schweizer Idee zur Verbesserung der KKW-Sicherheit

Die internationale Gemeinschaft will die Sicherheit der Kernkraftwerke weltweit laufend weiter verbessern. Im Rahmen einer Diplomatischen Konferenz zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit haben sich alle teilnehmenden Länder in Wien auf eine entsprechende Erklärung geeinigt. Diese enthält Sicherheitsprinzipien, die aus dem ursprünglichen Schweizer Vorschlag zur Abänderung der Convention on Nuclear Safety CNS hervorgingen.

„Das Resultat ist ein Erfolg für die Sicherheit weltweit und ein Erfolg für die Schweiz“, fasst Hans Wanner, Direktor des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI das Ergebnis der eintägigen Konferenz zusammen. „Es war für alle Länder klar, dass man nach dem Reaktorunglück in Fukushima nicht einfach zur Tagesordnung übergehen konnte, ohne Lehren aus dem Ereignis zu ziehen.“

Die Prinzipien beinhalten im Wesentlichen die folgenden Elemente:

  1. Neue Kernkraftwerke sollen nach den neuesten Sicherheitsstandards und Technologien ausgelegt und gebaut werden mit dem Ziel Unfälle zu vermeiden. Falls es trotzdem zu einem Unfall kommt, sind dessen Auswirkungen zu lindern und frühe sowie grosse Freisetzungen von radioaktivem Material zu verhindern.
  2. Die Sicherheit der bestehenden kerntechnischen Anlagen soll systematisch und regelmässig neu bewertet werden und als Bezugsgrösse für die zeitgerechte Umsetzung von vernünftigerweise durchführbaren Sicherheitsverbesserungen verwendet werden.

Die neuen Vorgaben werden ab sofort in der Überprüfungsprozess der CNS aufgenommen und über deren Umsetzung soll an der nächsten Überprüfungskonferenz im Jahr 2017 berichtet werden. Die Sicherheitsprinzipien ähneln den schon bestehenden Forderungen in der Europäischen Union EU und der Schweiz. Sie sind jedoch rechtlich nicht verbindlich.

Ursprung im Schweizer Vorschlag zur Änderung der CNS

Die Prinzipien weichen nicht weit vom ursprünglichen Schweizer Änderungsvorschlag ab. „Sie sind zum Teil noch spezifischer in Bezug auf frühe und grosse Freisetzungen sowie die Forderung auf systematische und regelmässige Sicherheitsüberprüfungen von bestehenden Anlagen“, erklärt Hans Wanner.

Der ursprüngliche Schweizer Vorschlag zur Änderung des Konventionstextes verfolgte die gleichen Sicherheitsprinzipien. Er erzielte jedoch trotz intensiver Lobbyarbeit der Schweiz nicht ausreichend Akzeptanz. Zu viele Länder mit Kernanlagen waren dagegen.

„Der Widerstand war vor allem politisch motiviert, da es für einige Länder innenpolitisch kaum möglich gewesen wäre, eine Ratifikation der Änderung der Konvention durchzuführen“, erklärt Hans Wanner.

Viele Länder befürchten auch massive Mehrkosten, die durch eine Verpflichtung zur Nachrüstung älterer bestehenden Anlagen entstehen könnten. Einige Länder haben auch argumentiert, der ursprüngliche Schweizer Vorschlag hätte zu Unklarheiten betreffend die konkreten technischen Auswirkungen einer Nachrüstungspflicht geführt.

Auch die grossen Kernenergieländer im Boot

Die Schweiz hat schliesslich im Konsens mit den anderen Staaten auf den eigenen Vorschlag verzichtet, um der jetzt beschlossenen Alternative zum Durchbruch zu verhelfen. „Eine Änderung der Konvention mittels einer Abstimmung zu erzwingen, wäre unter diesen Umständen kontraproduktiv gewesen“, betont Hans Wanner.

Selbst bei einer erfolgreichen Abstimmung wäre ohne die Zustimmung der grossen Kernenergieländer wie beispielsweise die USA, China und Indien eine grosse Mehrzahl der Reaktoren weltweit nicht von den verschärften Vorschriften betroffen gewesen. Länder ohne Kernanlagen oder solche, in denen die Forderungen bereits gesetzlich umgesetzt werden – etwa die Schweiz, Frankreich und die meisten anderen Länder der EU – hätten dem Schweizer Vorschlag zugestimmt.

„Ohne die Bereitschaft der grossen Kernenergieländer wäre unser Ziel, die nukleare Sicherheit weltweit zu verbessern, nicht erreicht worden“, sagt Hans Wanner. Die Gegner hätten einfach entscheiden können, die strengere Erklärung nicht zu unterzeichnen.

Die jetzt in Wien verabschiedete Erklärung wird von allen Vertragsstaaten unterstützt. Die 77 Vertragsstaaten haben alle bestätigt, dass die Sicherheitsziele des Schweizer Änderungsvorschlages wichtig sind, und dass sie Teil des CNS-Überprüfungsprozesses sein sollen. Zudem können diese Änderungen umgehend umgesetzt und in der Arbeit der Konvention aufgenommen werden.

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