„Das ENSI hat seine Aufsichtspflicht kompetent, sorgfältig und unabhängig von anderen Institutionen und Interessengruppen wahrgenommen und damit den gesetzlichen Auftrag erfüllt“, fasst Anne Eckhardt, Präsidentin des ENSI-Rates die Beurteilung zusammen.
Positiv wurde zur Kenntnis genommen, dass die Vorkommnisse im Vergleich zu den Vorjahren termingerecht beurteilt wurden. Die Frist von drei Monaten wurde eingehalten.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2013 genehmigt und dem ENSI-Rat Entlastung erteilt.
Er ist damit der Empfehlung der Kommission für Nukleare Sicherheit KNS gefolgt, die eine unabhängige Stellungnahme zu jenen Teilen des Berichts abgegeben hat, welche die Aufsicht über die Kernanlagen betreffen.
Der ENSI-Rat hatte seinen Geschäfts- und Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr stark ausgebaut. Er folgte damit einer Empfehlung der KNS.