Systematische Sicherheitsbewertungen dienen folgenden Zielen:
- Bewertung der betrieblichen Gesamtsicherheit und Ableitung von Verbesserungsmassnahmen
- Bewertung von Änderungen der Anlage oder Organisation
- frühzeitiges Erkennen von Veränderungen der Anlagensicherheit
In der neuen Richtlinie ENSI-G08 werden die IAEA-Empfehlungen und die Anforderungen der Western European Nuclear Regulators Association WENRA berücksichtigt.
Zusammen mit der neuen Richtlinie ENSI-G08 schickt das ENSI die thematisch verwandte Richtlinie ENSI-A03 in die öffentliche Anhörung. Die Richtlinie ENSI-A03 regelt die Periodischen Sicherheitsüberprüfungen PSÜ. Mit dieser Richtlinie will das ENSI die bisher gültige Richtlinie HSK-R-48 ersetzen und die neuesten internationalen Anforderungen an periodische Sicherheitsüberprüfungen umsetzen.
Die öffentliche Anhörung für beide Richtlinien dauert bis zum 30. Juni 2014.
Weitere Informationen
- Richtlinie ENSI-G08 „Systematische Sicherheitsbewertungen des Betriebs von Kernanlagen“ (Entwurf zur externen Anhörung, Januar 2014; PDF, 100 KB)
- Erläuterungsbericht zur Richtlinie ENSI-G08 „Systematische Sicherheitsbewertungen des Betriebs von Kernanlagen“ (Entwurf zur externen Anhörung, Januar 2014; PDF, 100 KB)
- Richtlinie ENSI-A03 „Periodische Sicherheitsüberprüfung von Kernkraftwerken“ (Entwurf zur externen Anhörung, Januar 2014; PDF, 100 KB)
- Erläuterungsbericht zur Richtlinie ENSI-A03 „Periodische Sicherheitsüberprüfung von Kernkraftwerken“ (Entwurf zur externen Anhörung, Januar 2014; PDF, 100 KB)