Die vorliegende Richtlinie ENSI-A03 regelt Vorgehen und Umfang bei der periodischen Sicherheitsüberprüfung für Kernkraftwerke in der Schweiz im Detail.
Ziel der PSÜ ist die ganzheitliche sicherheitstechnische Beurteilung des Kernkraftwerks. Sie ist gemäss Kernenergieverordnung mindestens alle 10 Jahre vom Inhaber einer Betriebsbewilligung für ein Kernkraftwerk durchzuführen. Hierzu ist die kraftwerksspezifische Betriebserfahrung der letzten 10 Jahre auszuwerten und mit relevanten Betriebserfahrungen anderer Kernkraftwerke zu vergleichen.
Die Richtlinie A03 ist gültig ab 01.01.2015.